Der Kinderzuschlag Hartz IV für Kinder
10.10.2007, 09:58 UhrDas Bundeskabinett hat die Verlängerung des so genannten Kinderzuschlages beschlossen. Künftig wird es zudem ohne Befristung ausgezahlt werden, bislang war die Zahlung auf 36 Monate begrenzt. Ein Sprecher von Familienministerin Ursula von der Leyen sagte, es handele sich bei der Verlängerung des Zuschusses nur um einen ersten Schritt. Eine Ausweitung des Kinderzuschlags müsse folgen, so dass mehr Familien in Zukunft davon profitierten. Darüber sei sein Ministerium weiter mit Arbeitsminister Franz Müntefering im Gespräch. Eine Einigung werde bis zur nächsten Koalitionsrunde Anfang November angestrebt.
Der Kinderzuschlag wurde mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2005 eingeführt. Er ist für Eltern vorgesehen, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und mit ihrem Einkommen und Vermögen den eigenen Mindestbedarf (errechnet nach dem ALG II), nicht jedoch den der Kinder decken können. Ohne den Kinderzuschlag wären sie auf Hartz IV angewiesen. Der Zuschlag beträgt höchstens 140 Euro pro Monat und Kind. Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro soll so der durchschnittliche Bedarf der Kinder gedeckt werden. Derzeit wird der Kinderzuschlag für mehr als 120.000 Kinder gezahlt.
Eltern, die Hartz IV oder ALG II beziehen, können den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Ihr Nachwuchs erhält 60 bis 80 Prozent der Erwachsenen-Regelsätze als Sozialgeld.
Nach den Vorstellungen von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) und Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) soll der Kinderzuschlag massiv ausgebaut werden und künftig 530.000 Kinder erreichen. Dem Kinderschutzbund zufolge leben in Deutschland mehr als 2,6 Millionen Kinder in Armut.
Quelle: ntv.de