Dossier

Kriegsverbrechen am Pranger Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Gericht ist nur dann zuständig, wenn eine Bestrafung der Täter auf nationaler Ebene nicht möglich ist. Es befasste sich bislang mit Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo, in Uganda, der Zentralafrikanischen Republik und in der sudanesischen Krisenregion Darfur. An diesem Montag beginnt der erste Prozess des IStGH. Angeklagt ist der kongolesische Ex-Milizenchef Thomas Lubanga wegen des Kriegsverbrechens der Rekrutierung von Kindern als Soldaten.

Der IStGH wurde von den Vereinten Nationen initiiert und durch das sogenannte Statut von Rom errichtet. Beschlossen wurde es bei einer internationalen Konferenz am 17. Juli 1998. Die eigentliche Geburtsstunde des "Weltstrafgerichts" kam am 1. Juli 2002, als das Rom-Statut nach Ratifizierung durch eine ausreichende Zahl von Staaten in Kraft trat. Inzwischen haben mehr als 100 Staaten die Ratifizierung vollzogen und sich zur Zusammenarbeit verpflichtet - darunter alle EU-Länder sowie mehr als 30 Staaten Afrikas. Die USA, Russland, China und viele arabische Länder lehnen das Gericht ab.

Der Strafgerichtshof hat 18 Richter und einen Chefankläger. Dies ist seit 2003 der argentinische Jurist Luis Moreno-Ocampo. IStGH- Präsident ist der Kanadier Philippe Kirsch. In der Regel kann das Gericht nur in Staaten aktiv werden, die dem Statut beigetreten sind. Ausnahmen sind möglich, wenn der UN-Sicherheitsrat dies beantragt. Das geschah im Fall der mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Darfur. 2008 beantragte der Chefankläger in diesem Zusammenhaben einen - allerdings umstrittenen - Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir.

Quelle: ntv.de

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