Dossier

Der Lissabon-Vertrag Neue Regeln für die EU

Der Lissabon-Vertrag soll 2010 in Kraft treten.

Der Lissabon-Vertrag soll 2010 in Kraft treten.

(Foto: AP)

Mit dem Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union im Dezember 2007 neue Regeln für die Zusammenarbeit der 27 Mitgliedstaaten vereinbart. Damit sollen die Entscheidungsprozesse vereinfacht werden.

Der Ministerrat fasst von 2014 an seine Beschlüsse mit einer sogenannten doppelten Mehrheit, die 55 Prozent der Mitgliedstaaten und 65 Prozent der europäischen Bevölkerung ausmacht. Deutschland erhält so mehr Gewicht. Erstmals soll es auch einen Präsidenten des Rats geben, der dann zweieinhalb Jahre amtiert.

Anders als ursprünglich vorgesehen wird die Kommission nicht verkleinert. Jedes Land stellt weiterhin einen Kommissar. Das wurde den Iren zugesichert, die im Oktober ein neues Referendum abhalten. Aus den Reihen der Kommissare wird ein "Hoher Vertreter" als eine Art EU-Außenminister bestellt. Das Europaparlament erhält deutlich mehr Kompetenzen als Gesetzgeber und wählt künftig den Kommissionspräsidenten.

Die geplante Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU birgt Zündstoff. Kritiker befürchten, dass die EU immer mehr Kompetenzen an sich zieht und dadurch die einzelstaatliche Souveränität einschränkt.

Der Lissabon-Vertrag soll 2010 in Kraft treten, muss vorher aber von allen 27 Mitgliedsländern ratifiziert werden.

Quelle: ntv.de, dpa

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