FAQ Rauchverbot
25.05.2007, 14:14 UhrVom 1. September an soll das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bundesbehörden grundsätzlich verboten werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Wo das Rauchen dann noch erlaubt ist und wo nicht.
Wo ist das Rauchen künftig verboten?
In allen öffentlichen Bussen, Bahnen, Flugzeugen, Fähren, in Taxis sowie in Bundesbehörden soll das Rauchen künftig grundsätzlich verboten werden. Auch Bundestag, Bundesrat und Bundespräsidialamt verfügen für ihre Räume ein Rauchverbot. Die Züge und Bahnhöfe der Deutschen Bahn sollen vom 1. September an komplett rauchfrei sein. Im Bahnverkehr mit knapp fünf Millionen Fahrgästen täglich ist das Rauchen allerdings schon jetzt meist tabu.
Wo darf noch geraucht werden?
Raucher müssen sich für das Qualmen in Bundesbehörden künftig in abgetrennte Räumen zurückziehen. Dies gilt laut Gesetzestext nur, wenn "insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung" steht. Die gesonderten Räume müssen entsprechend gekennzeichnet sein. In Dienstunterkünften zum Beispiel von Bundeswehr und Bundespolizei darf weiter geraucht werden.
Was ist in Gaststätten?
Das Rauchverbot in der Gastronomie ist Sache der Länder. Die Mehrheit der Länder will das Qualmen mit Ausnahme separater Räume verbieten. Nordrhein- Westfalen und das Saarland wollen nach bisherigen Plänen kleinere Kneipen allerdings vom Verbot ausnehmen.
Warum der ganze Zirkus?
"Die Gefährlichkeit der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe für die Gesundheit ist wissenschaftlich unbestritten", heißt es im Gesetzentwurf. Die Zahl der Toten durch Passivrauchen wird bundesweit auf mindestens 3300 pro Jahr geschätzt.
Quelle: ntv.de