Dossier

Hintergrund Reform der Erbschaftsteuer

Das Bundeskabinett hat im vergangenen Jahr bereits die Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet. Sie soll vor allem im Mittelstand die Übergabe von Betrieben an die nächste Generation erleichtern. Bundestag und Bundesrat werden das Vorhaben aber erst in diesem Jahr beschließen. Im Gesetzgebungsprozess soll die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer berücksichtigt werden, die die geplante Gegenfinanzierung der Steuererleichterungen maßgeblich bestimmen wird. Derzeit dürfte die Reform rund 500 Millionen Euro kosten. Weil der Ertrag nur den Ländern zufließt, sind nur sie von den Mindereinnahmen betroffen.

Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn stehen jedes Jahr rund 71.000 Betriebe zur Übernahme an. In diesen Unternehmen sind rund 680.000 Mitarbeiter beschäftigt. Etwa 44 Prozent der Unternehmen werden von Familienangehörigen übernommen und fortgeführt. Zur Zahlung der Erbschaftsteuer würden oftmals Mittel aus dem Unternehmen entnommen. Dies schmälere die Kapitalbasis gerade in der schwierigen Übergangsphase. In der Konsequenz klagen immer mehr Familienunternehmen darüber, keinen Nachfolger zu finden, der das Geschäft übernimmt und weiterführt.

Ziele der Reform:

Die Koalition will die Steuerlast für die Nachfolger senken. Nach einer Beispielrechnung des Finanzministeriums muss der Erbe eines Unternehmens mit einem Betriebsvermögen von 941.000 Euro (Aktiva: 4.91 Millionen, Passiva 3,969 Millionen Euro) rund 30.360 Euro zahlen.

- Nach der Reform kann er künftig die Firma ganz ohne Belastungen fortführen. Voraussetzung dafür ist, dass er sie über zehn Jahre in vergleichbarem wirtschaftlichem Umfang fortführt. Als Orientierungsgröße gelten Umsatz, Auftragsvolumen, Betriebsvermögen und Anzahl der Arbeitnehmer. In jedem Jahr des Fortbestandes erlässt ihm der Fiskus zehn Prozent seiner Schuld. Weicht der Betrieb davon ab, muss er die fälligen Steuern zahlen.

- Die Koalition verschärft die Grundlagen zur Berechnung der Steuer. Ausgehend von einem Betriebsvermögen von 941.000 Euro müsste der Erbe künftig 139.840 Euro - etwa 100.000 mehr - zahlen, wenn sie ihm nicht über die Stundungsregelung erlassen wird. Dieser Unterschied entsteht durch den Wegfall des Bewertungsabschlags von 35 Prozent und des Freibetrages von 225.000 Euro.

- Zudem greift die geplante Unterscheidung von produktivem und nicht produktivem Betriebsvermögen. Letzteres besteht aus Bargeld, Wertpapieren, Bankguthaben, Kunstgegenständen, Antiquitäten und an Dritte vermietete Grundstücke. Hier will der Fiskus von den Erben sofort seinen Teil einfordern, ein Nachlass ist nicht vorgesehen. Damit sollen nach Angaben des Ministeriums missbräuchliche Gestaltungen und Mitnahmeeffekte verhindert werden.

- Mit einer Freigrenze von 100.000 Euro will die Koalition sicherstellen, dass das Vererben kleinerer Betriebe aus Handel, Handwerk und Landwirtschaft nicht steuerlich belastet wird und auch eine Wertermittlung entfällt.

- Für Unternehmen mit unterschiedlichen Gesellschaftern hält das Reformvorhaben eine besondere Regelung bereit. Zunächst sollte nur ein Beteiligter mit mehr als 25 Prozent die Steuererleichterung erhalten. Der dem Kabinett vorliegende Entwurf erlaubt aber nun Ausnahmen für den Fall, dass die Gesellschafter unwiderruflich verpflichtet sind, über ihre Anteile einheitlich zu verfügen.

Quelle: ntv.de

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