Gekürztes Arbeitslosengeld I Reformvorschläge
02.10.2007, 20:13 UhrSPD-Chef Kurt Beck will Kürzungen beim Arbeitslosengeld I (ALG I) rückgängig machen und Teile der Reform-"Agenda 2010" seiner Partei korrigieren. Mit dem Vorschlag, das ALG I länger als bisher auszuzahlen, nähert sich Beck einem Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) an. Auch die CDU hatte vor knapp einem Jahr auf Initiative von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers beschlossen, die Bezugsdauer für ALG-I-Empfänger zu verlängern, aber kostenneutral. Die ALG-I-Kürzung für ältere Arbeitslose beschäftigt auch die Gerichte.
RECHTSLAGE: Vor der umstrittenen Neuregelung hatten Arbeitslose, die älter als 57 Jahre sind, maximal 32 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mit der Reform wurden Bezugsdauer und Altersgrenze gesenkt: Erwerbslose über 55 Jahre haben nur noch einen Anspruch auf bis zu 18 Monate. Arbeitslose unter 55 Jahre können nur noch bis zu 12 Monate ALG I beziehen, bevor sie in das ALG II mit einem Regelsatz von 347 Euro pro Monat rutschen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird erworben, wenn 12 Monate ununterbrochen Beschäftigung bestanden hat oder bei einer 12-monatigen Beschäftigung auch mit Unterbrechungen innerhalb eines Zeitrahmens von zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung.
CDU: Das auf dem Dresdner Parteitag beschlossene Rüttgers-Modell sieht vor, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes stärker an die Dauer der Beitragszahlung gekoppelt wird. Versicherte mit mehr als 15 Beitragsjahren haben Anspruch auf bis zu 15 Monate Leistungsbezug, 25 Jahre reichen für bis zu 18 Monate. Bei mindestens 40 Beitragsjahren wird für einen Übergangszeitraum bis zu 24 Monate gezahlt. Kostenneutralität würde erreicht, weil bei Arbeitslosen mit kurzer Beitragsdauer die Bezugsdauer reduziert würde.
DGB: Der Gewerkschafts-Vorschlag sieht keinen Kostenausgleich durch Minderausgaben für jüngere Arbeitslose vor. Die Bezugsdauer ist stärker ans Lebensalter geknüpft. Arbeitslose über 45 Jahre sollen bis zu 15 Monate ALG I erhalten, über 50 Jahre alte Erwerbslose maximal 24 Monate. Zur Finanzierung sollte der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung weniger stark gesenkt werden. Die Kosten werden auf etwa eine Milliarde Euro geschätzt.
Quelle: ntv.de