Dossier

Hintergrund Sicherheitsgesetze seit 2001

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA wurden in Deutschland eine Vielzahl von Sicherheitsgesetzen erlassen. Zu den jüngsten Maßnahmen gehört die Vorratsdatenspeicherung, die das Bundeskabinett am 18. April auf den Weg gebracht hat. Danach sollen künftig Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden. Weitere Maßnahmen waren:

Durch Anti-Terror-Gesetze wurden Überprüfungen im Luftverkehr verschärft, das Personal in den Sicherheitsbereichen wird jährlich auf seine Zuverlässigkeit geprüft. Geheimdienste erhielten zusätzliche Befugnisse: Sie können jetzt leichter auf Flugdaten und Telefonverbindungen zugreifen. Erleichterten Zugang gibt es auch für Verfassungsschützer. Sie erhielten per Gesetz die Erlaubnis, bei Banken, Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen Informationen abzufragen.

Zu den gesetzlichen Neuerungen gehörte auch die Ausstattung der Ausweispapiere mit Chips, die in verschlüsselter Form den Fingerabdruck speichern. Außerdem wurde die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten erleichtert. Mit der vor wenigen Tagen freigeschalteten Anti-Terror-Datei erhielten beide Institutionen Zugriff auf eine gemeinsame Datei.

Die auf fünf Jahre befristeten Anti-Terror-Gesetze der früheren rot-grünen Bundesregierung wurden mit dem so genannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz nochmals um fünf Jahre verlängert.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) tritt für weitere Verschärfungen der Sicherheitsgesetze ein: Nach seiner Vorstellung sollen dem Bundeskriminalamt künftig die Rasterfahndung sowie heimliche Online-Durchsuchungen von Computern erlaubt werden. Zudem will Schäuble die Daten aus der Lkw-Maut zur Aufklärung schwerer Verbrechen nutzen lassen.

Quelle: ntv.de

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