Dossier

Harte Zeiten für Raucher Verbote treten in Kraft

In Zügen und Bahnhöfen ist das Rauchverbot beschlossene Sache. Auch das Qualmen in Bussen, Fähren, Flugzeugen, in Taxis sowie in Bundesbehörden gehört demnächst der Vergangenheit an. Und auf den Flughäfen werden immer mehr geschlossene Kabinen für Raucher gebaut. Für das Rauchen in Gaststätten, Eckkneipen oder Discos fehlt allerdings eine einheitliche Regelung. Denn die Gastronomie ist Ländersache, und so wurden zahlreiche Ausnahmen geschaffen. Wo Raucher auf Kneipentour noch zur Zigarette greifen dürfen, müssen sie daher künftig in die Abendplanung einbeziehen.

Die Mehrheit der Länder hat vor, das Rauchen weitgehend zu verbieten - es soll nur in separaten Räumen erlaubt bleiben. Einige Länder wollen kleinere Kneipen oder Bierzelte von einem Verbot befreien. Vielfach sind die Regelungen noch nicht beschlossen, die Planungen liegen aber auf dem Tisch. In Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel eine Arbeitsgruppe zusammen mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) über eine Lösung beraten.

"Die haben geprüft, inwieweit man den Gastwirten die Möglichkeit geben kann, sich zu Raucherkneipen zu erklären", sagt Benedikt Wolbeck vom zuständigen Sozialministerium in Düsseldorf. Da keine rechtlich tragfähige Lösung vorgelegt werden konnte, soll das Qualmen jetzt künftig nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen, bei Volksfesten und in Bierzelten erlaubt werden. Auch in Baden-Württemberg und Berlin sollen den Plänen zufolge die Aschenbecher aus Kneipen und Restaurants verschwinden. Dann müssen Raucher ihrem Laster wohl oder übel vor der Tür nachgehen.

Grundsätzlich sind sich die Parteien meist einig, den Qualm aus geschlossenen Räumen in Behörden, Gerichten, Kliniken und Gaststätten zu verbannen. Da aber in den meisten Länderparlamenten noch um Details gestritten wird, werden die Nichtraucherschutzgesetze zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten - in Baden-Württemberg soll es am 1. August so weit sein, in Berlin erst am 1. Januar 2008.

In der Hauptstadt möchte die Regierung das Rauchen auch in Discos zum Schutz der Jugend abschaffen. Verstöße sollen mit bis zu 100 Euro Bußgeld geahndet werden. Die Gastwirte trifft das geplante Gesetz noch härter. Weisen sie nicht auf das Rauchverbot hin oder lassen sie Gäste weiter qualmen, könnten bis zu 1.000 Euro fällig werden.

Dass jedes Bundesland andere Regelungen treffen kann, stößt dem Dehoga-Bundesverband in Berlin sauer auf. "In Bayern sollen die Festzelte ausgenommen werden, auch Feuerwehr- und Schützenfeste", sagt Sprecherin Stefanie Heckel. "Teilweise gibt es Bußgelder von bis zu 10.000 Euro, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern für die Gastronomen, während ein Gast nur 500 Euro Strafe zahlen soll."

Im Saarland ringen die Politiker noch um die Härte des geplanten Gesetzes. "Die Erkenntnis, dass Rauchen und Passivrauchen massive Schädigungen der menschlichen Gesundheit verursachen, ist wissenschaftlich unumstritten und von der Allgemeinheit akzeptiert", heißt es in einem Antrag der saarländischen CDU-Landtagsfraktion. Ob neben den geplanten qualmfreien öffentlichen Gebäuden der blaue Dunst auch aus Festzelten, Vereinsheimen und inhabergeführten Kneipen verschwindet, ist noch unklar. Klar ist aber, dass Raucher künftig in allen Bundesländern fast immer nach Draußen müssen.

Auch für Schulen gibt es keine einheitliche Linie. In NRW und den meisten anderen Ländern sollen sie komplett zu Nichtraucherzonen erklärt werden. Baden-Württemberg will dagegen an Gymnasien und Berufsschulen Raucherecken erlauben. An Grund-, Haupt- und Realschulen soll das Rauchen für alle tabu sein. In Berlin ist der Griff zur Zigarette auf dem Schulhof bereits komplett untersagt.

In Sachsen-Anhalt diskutieren die Politiker noch über den Nichtraucherschutz. Bisher sind in dem Gesetzentwurf Rauchverbote für Gebäude der Landesverwaltung, Schulen, Jugendclubs, Krankenhäuser, Kitas sowie Alten- und Pflegeheime vorgesehen. Auf Schulhöfen, in Gefängniszellen und privaten Räumen in Seniorenheimen soll der blaue Dunst auch weiter zu sehen und zu riechen sein.

Auf komplett rauchfreie Gaststätten können sich die Nichtraucher wohl in den wenigsten Ländern einstellen. Abgetrennte Räume sollen nahezu überall in Raucherzimmer umfunktioniert werden können. Probleme bekommen laut Dehoga-Sprecherin Heckel vor allem Anhänger kleiner Eckkneipen. "Die haben meist keine Möglichkeit, einen zusätzlichen Raucherraum einzurichten."

In Mecklenburg-Vorpommern betrifft das Rauchverbot Behörden, Kitas, Hochschulen, Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie die Gaststätten. Aber auch hier soll es Raucherräume geben. Auch in Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Schleswig-Holstein sind die Länderchefs dieser Ansicht.

Überall sonst soll es rauchfrei sein. In Thüringen will die Regierung, dass in den Raucherzimmern der Kneipen zum Schutz des Personals nur Selbstbedienung angeboten wird - auch in Sachsen und Hessen gibt es ähnliche Überlegungen. Vielen Rauchern wird nichts anderes übrig bleiben, als regelmäßige Gänge zur Theke und vor die Tür zu unternehmen. Und bei so viel Sport hört mancher vielleicht gleich ganz mit dem Qualmen auf.

Angelika Röpcke, dpa

Quelle: ntv.de

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