Zwischen Recht und Sicherheit Verfassungsrichter urteilten
19.03.2008, 15:18 UhrDas Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Vereinbarkeit von staatlicher Überwachung und dem Schutz der Grundrechte beschäftigt. Entscheidungen der vergangenen Jahre:
11. März 2008: Eine automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen per Videokamera ist nur mit klaren gesetzlichen Grenzen rechtmäßig. Entsprechende Polizeibefugnisse in Hessen und Schleswig-Holstein erklären die Richter für verfassungswidrig.
27. Februar 2008: Für Online-Durchsuchungen setzt Karlsruhe hohe Hürden. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sei nichtig.
12. Juli 2007: Justiz, Finanzbehörden und Sozialverwaltung dürfen auch heimlich Kontendaten von Bankkunden abrufen, wie etwa Name, Geburtsdatum und Kontonummer. Allerdings dürfen die Behörden nicht "ins Blaue hinein" ermitteln, mahnt Karlsruhe.
13. Oktober 2006: Die Polizei darf Fahndungsgeräte einsetzen, mit denen sich die Standorte eingeschalteter Handys ermitteln lassen, teilt das Gericht mit.
23. Mai 2006: Karlsruhe verurteilt die nach den Terroranschlägen vom September 2001 eingeleitete Rasterfahndung als rechtswidrig. Solche massenhaften Datenerhebungen seien nur bei "konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter" zulässig.
27. Juli 2005: Das vorbeugende Abhören von Telefonen ohne konkreten Tatverdacht ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Der erste Senat kippt eine entsprechende Befugnis im niedersächsischen Polizeigesetz.
3. März 2004: Das Gesetz zum großen Lauschangriff ist zu großen Teilen verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter mahnen einen stärkeren Schutz der Privatsphäre beim Abhören von Wohnungen an.
Quelle: ntv.de