Geben und Nehmen Verhältnis verschiebt sich
24.01.2011, 10:15 UhrDie Starken helfen den Schwachen, heißt der Leitsatz des Länderfinanzausgleichs. Nur: Die Zahl der Starken schrumpft weiter.

Beim Geld hört die Freundschaft auf.
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Die Zahl der Geberländer im Länderfinanzausgleich wird immer kleiner: 2010 zahlten nach vorläufigen Berechnungen nur noch vier Länder ein, während die anderen zwölf kassierten.
Nordrhein-Westfalen hatte 2009 noch zu den Gebern gehört. NRW hatte 2009 noch 60,8 Millionen Euro abgeliefert, nun erhält das Land 358 Millionen Euro aus dem Finanzausgleich. Größer Zahlmeister war 2010 erneut Bayern mit 3,49 Milliarden. Es folgen wieder Hessen mit 1,74 Milliarden und Baden-Württemberg mit 1,69 Milliarden Euro. Hamburg liefert mit 62 Millionen Euro einen kleinen Obolus ab. Das meiste Geld aus dem Finanzausgleich erhielt erneut Berlin mit 2,88 Milliarden Euro.
Nach Berlin ist allerdings Sachsen mit 843 Millionen Euro der größte Profiteur. Es folgen Sachsen-Anhalt mit 491 Millionen Euro und Thüringen mit 466 Millionen Euro. Insgesamt wurden 6,98 Milliarden Euro umverteilt. Der Grundsatz des Finanzausgleich heißt: Die Starken helfen den Schwachen. Hauptziel des Systems ist laut Grundgesetz die "Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse".
Leistungsfeindlich und ungerecht
Die drei reichen Südländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg wollen das nicht mehr hinnehmen. Im Entwurf für die Kabinettsvorlage heißt es: "Der Finanzausgleich ist leistungsfeindlich, ungerecht und erfüllt nicht seine Funktion als Hilfe zur Stärkung der Eigenständigkeit." Die Aussichten auf eine gütliche Einigung sind gering.
In der Kabinettsvorlage heißt es denn auch im letzten Satz: "Sollte sich das Einvernehmen über die notwendigen Änderungen des Länderfinanzausgleichs nicht erreichen lassen, werden die drei Landesregierungen das Bundesverfassungsgericht anrufen." Die Rechtsprofessoren Christian Seiler aus Tübingen und Hanno Kube aus Mainz waren in separaten Gutachten zu der Auffassung gelangt, dass der Finanzausgleich verfassungswidrig ist.
Zuletzt hatten die Geber 1999 in Karlsruhe einen Teilerfolg errungen: Seit 2005 gelten stärkere Leistungsanreize. Die erhoffte Wirkung blieb aber weitgehend aus. Problematisch ist das Transfersystem vor allem wegen der hohen Abschöpfung zusätzlicher Steuereinnahmen: Nimmt ein Geberland mehr Steuern ein, muss es einen Großteil davon an den Finanztopf zahlen. Ein Nehmerland wiederum bekommt weniger aus dem Ausgleich, wenn sein Steueraufkommen steigt.
Quelle: ntv.de, dpa