Dossier

Rechenbeispiele zur Rente Wer, wann und ohne Abschläge

Der Bundestag hat die Rente mit 67 beschlossen. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf den demographischen Wandel. Durch die längere Lebenserwartung hat sich die Rentenbezugsdauer in den vergangen 40 Jahren um rund sieben Jahre auf 17 Jahre erhöht. Gleichzeitig stehen durch die sinkende Geburtenrate immer weniger Beitragszahler zur Verfügung. Mit der längeren Lebensarbeitszeit will die Bundesregierung nicht zuletzt dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken. Ein Überblick über die Reform:

- Die ALTERSGRENZE für die Altersrente wird von 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt. Die Anhebung geschieht zunächst um einen Monat pro Jahr (65 bis 66), ab 2024 um zwei Monate pro Jahr (66 bis 67). Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 können damit künftig erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

- LANGJÄHRIG VERSICHERTE, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sollen weiterhin ohne Abschläge mit 65 Jahren die Altersrente beziehen können. Selbstständige Tätigkeiten, Pflege- und Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes werden angerechnet. Davon sollen vor allem Arbeiter und Handwerker profitieren, die meist schon in jungen Jahren eine Lehre begonnen haben. Allerdings kommt derzeit nur der kleinere Teil der Beschäftigten auf 45 Beitragsjahre: Bei den Männern waren es zuletzt 28 Prozent, bei den Frauen knapp 4 Prozent. Gewerkschaften, Arbeitgeber und Sozialverbände kritisieren die Regelung als ungerecht, weil sie Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbsgeminderte benachteilige.

- Der FRÜHESTE RENTENBEGINN liegt bei 63 Jahren. Bisher lag der Korridor zwischen 60 und 65 Jahren. Bei vorzeitigem Rentenbeginn müssen die Versicherten weiter einen ABSCHLAG von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Wer also mit 63 statt mit 67 in den Ruhestand geht, dem wird die Rente um 14,4 Prozent gekürzt.

- Auf das Versorgungsrecht der BEAMTEN sollen die Maßnahmen der Rentenversicherung wirkungsgleich übertragen werden. Auch bei anderen Rentenarten wird das Zugangsalter angehoben, so etwa für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 Jahre. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann als Schwerbehinderter mit 62 in Ruhestand gehen.



- ERWERBSMINDERUNGSRENTEN: Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält maximal 10,8 Prozent Abschlag. Er kann als Erwerbsgeminderter weiterhin mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Allerdings erst nach 35 Beitragsjahren. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.


- WITWENRENTE: Die Altersgrenze für die große Witwenrente wird von 45 auf 47 Jahre angehoben.



- Das RENTENNIVEAU - also das Verhältnis einer durchschnittlichen Rente zum Durchschnittseinkommen -soll bis 2020 nicht unter 46 Prozent sinken. Bis 2030 soll es nicht unter 43 Prozent fallen.


- Der BEITRAGSSATZ zur Rentenversicherung (derzeit 19,9 Prozent) soll bis zum Jahr 2020 die Marke von 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 von insgesamt 22 Prozent des Bruttoverdienstes nicht überschreiten. Nach der jüngsten Prognose des Statistischen Bundesamtes wird es im Jahr 2050 doppelt so viele 60-Jährige geben wie Neugeborene. Es zeichnet sich ein Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung von heute 42 auf dann 50 Jahre ab.


RECHENBEISPIELE



- Wenn ein Beschäftigter des Geburtsjahrganges 1959 bereits mit 63 in den Ruhestand gehen will (das sind 38 Monate vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter), dann ergibt sich daraus ein lebenslanger Rentenabschlag von 11,4 Prozent (38 Monate mal 0,3 Prozent).

- Wer 1964 geboren ist (das ist der erste Jahrgang, für den die Rente mit 67 uneingeschränkt gilt) und dennoch mit 63 Jahren in Rente gehen will, dem wird die Rente um 14,4 Prozent gekürzt.

- Umgekehrt gilt aber auch: Wer künftig bis 67 statt bis 65 arbeitet, erwirbt damit auch höhere Rentenansprüche. Für einen Durchschnittsverdiener bringt das (nach heutigem Stand) eine monatliche Rentensteigerung von 52,26 Euro im Westen und 45,94 Euro im Osten.





Quelle: ntv.de

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