Dossier

Bouffier in der Zwickmühle Wohin mit Daschner?

Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat immer noch eine heikle Personalie zu lösen. Das berufliche Schicksal des Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner ist knapp vier Monate nach seiner Verurteilung wegen der Folterdrohungen gegen einen Kindesentführer immer noch nicht entschieden. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert lauter und lauter die Rückkehr des 62-Jährigen in Hessens größte Polizeibehörde. Daschner soll nach Angaben von Vertrauten dazu fest entschlossen sein.

Keine doppelte Strafe

"Er muss sich langsam wirklich tief greifend und auch doppelt bestraft vorkommen", sagt der BDK-Sprecher und Chef des Frankfurter Raubkommissariats, Lothar Herrmann, über seinen nach Wiesbaden abgeordneten Chef. Das Landgericht Frankfurt hatte Daschner am 20. Dezember 2004 zwar verurteilt, eine Geldstrafe von rund 10.000 Euro aber nur für den Fall einer Wiederholung angedroht. Das daraufhin wieder aufgenommene Disziplinarverfahren gegen den Polizei-Vize mit noch drei Dienstjahren steht kurz vor dem Abschluss. Drakonische Strafen sind nicht zu erwarten, da sich gegenüber dem Strafprozess keine neuen Vorwürfe ergeben haben.

Versuch, Jakob zu retten

Daschner hatte Magnus Gäfgen, dem Entführer des Millionärssohns Jakob von Metzler, am 1. Oktober 2002 mit nie gekannten Schmerzen drohen lassen, falls dieser nicht endlich das Versteck seiner Geisel preisgebe. Sein Ziel der Kindesrettung hat Daschner verfehlt, weil der kleine Jakob zum Zeitpunkt des Verhörs längst tot war. Mit der anschließenden Aktennotiz über sein Vorgehen löste der Polizist dann eine beispiellose Debatte über die Zulässigkeit von Folter aus.

Breites Verständnis

Sein ehrenwertes Motiv hat Daschner die moralische Unterstützung von zahlreichen Leserbriefschreibern und den Respekt seiner Richterin Bärbel Stock eingebracht. Auch Ministerpräsident Roland Koch und sein Parteifreund Bouffier äußerten öffentlich Verständnis für sein Vorgehen. Der Gesamtpersonalrat und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) haben sich wie der BDK für eine Rückkehr Daschners ausgesprochen, falls dieser dazu bereit sei. "Daschner darf nicht stigmatisiert werden, das kann nicht sein", sagt der hessische GdP-Vorsitzende Jörg Bruchmüller.

Unbekannter Unterstützer

Dass sich Bouffier trotzdem schwer tut, hängt auch mit einer Aussage Daschners im Prozess zusammen. "Machen sie das! Instrumente zeigen!" habe ihm ein ungenannter hoher Beamter am Vorabend des umstrittenen Verhörs geraten, berichtete der Angeklagte, der zudem nach dem Urteil keinerlei Einsicht in ein mögliches Fehlverhalten zeigte. Daschners heimlicher Ratgeber hat sich bislang nicht gezeigt, so dass immer noch der Verdacht besteht, im hessischen Innenministerium sei die Androhung von Folter gut geheißen worden. Bouffier hat eine Entscheidung zu Daschner in den nächsten vier Wochen angekündigt.

Christian Ebner, dpa

Quelle: ntv.de

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