Dossier

Lücke soll kleiner werden So funktioniert die Schuldenbremse

Die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben darf ab 2016 nicht mehr größer sein als 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Das zwingt den Bund zum Sparen.

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(Foto: dpa)

Die Bundesregierung setzt mit ihren Sparbeschlüssen die neue Schuldenbremse im Grundgesetz um. Diese soll die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates sichern.

Die Bremse setzt an der strukturellen Neuverschuldung der Haushalte von Bund und Ländern an. Damit ist die Lücke gemeint, die dauerhaft zwischen den Einnahmen und Ausgaben klafft. Sie darf beim Bund ab 2016 nicht mehr größer sein als 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP): Der Bund darf sich ab dann also nur noch rund acht bis neun Milliarden Euro im Jahr am Kapitalmarkt leihen, um sein Haushaltsloch zu schließen. Bei den Ländern ist ab 2020 keine strukturelle Lücke mehr erlaubt.

Im laufenden Jahr rechnet die Bundesregierung mit einem Haushaltsdefizit von über fünf Prozent des BIP. Um die Zielmarke 2016 zu erreichen, sieht die Schuldenbremse von 2011 an einen schrittweisen Abbau des strukturellen Defizits vor. Auch die Bundesländer müssen ihre Haushalte bis 2020 straffen.

Das strukturelle Defizit muss vom konjunkturellen Defizit unterschieden werden. In schlechten Zeiten dürfen mehr Schulden gemacht werden, die aber in guten Zeiten wieder abgebaut werden müssen. Ziel ist es, über den gesamten Konjunkturverlauf hinweg einen strukturell nahezu ausgeglichenen Bundeshaushalt zu haben.

Ausnahmen sind möglich

Bei Naturkatastrophen oder anderen ungewöhnlichen Notlagen gilt eine Ausnahmeregelung. Stellt der Bundestag den Notfall fest, muss er zugleich aber einen Tilgungsplan für die Kredite beschließen. Ein Stabilitätsrat von Bund und Ländern überwacht die Schuldenbremse und kann ein Sanierungsverfahren einleiten.

Ausgangspunkt für die Verringerung der Netto-Neuverschuldung bis 2016 ist das laufende Jahr. Der Bund rechnet in seinem Etat mit einem Defizit von 80,2 Milliarden Euro. Das strukturelle Defizit wird bei 60 bis 70 Milliarden Euro erwartet: Es müsste also jährlich um etwa zehn Milliarden Euro verringert werden.

Allerdings ist die Haushaltslage derzeit günstiger als im Etat erwartet. Ist das strukturelle Defizit 2010 kleiner, zum Beispiel nur 45 Milliarden Euro, wären die einzelnen Abbauschritte kleiner, nämlich nur 7,5 Milliarden Euro groß. Für die Bundesregierung wird es dadurch aber nicht einfacher. Denn wenn man jedes Jahr bis 2016 einzeln betrachtet, dürfen weniger Schulden gemacht werden als bisher erwartet worden war: Das Haushaltsloch ist zwar kleiner, aber der Spardruck in jedem Jahr ist größer.

"Schuldenbremse führt zu Wohlstandsverringerungen"

Die Schuldenbremse ist nicht unumstritten. "Aus ökonomischer Sicht ist das Problem des Schuldenabbaus in Deutschland nicht sehr drängend", sagte der Finanzwissenschaftler Giacomo Corneo n-tv.de. Drängend werde es erst durch die Einführung der Schuldenbremse.

"Wäre die Schuldenbremse nicht eingeführt worden, könnte man die Konsolidierung ruhiger und effizienter behandeln", so Corneo weiter. "Man könnte allmählich die Schuldenstandsquote verringern und dann auf einem sinnvollen Niveau stabilisieren, sagen wir bei 60 bis 70 Prozent des BIP. Das wäre optimal zu erreichen in einem Zeitraum von 10 bis 20 Jahren, so dass man drastische Steuererhöhungen oder drastische Ausgabenkürzungen, die zu relativ großen Wohlstandsverringerungen führen, vermeiden würde."

Quelle: ntv.de, hvo/rts

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