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Daten von Steuersündern Kein Kauf, kein Recht

Darf wegen der Aufklärung krimineller Handlungen der Datenschutz leiden? Darf ein Verbrecher dafür bezahlt werden, andere Verbrechen anzuzeigen? Die Positionen dazu sind unterschiedlich. Die Antworten sind glasklar.

Die Schweizer Regierung deckt Verbrecher. Was nach einer gewagten Behauptung klingt, ist nach deutschem Recht Realität. Wer hierzulande keine Steuern zahlt, macht sich strafbar. Zudem könnte er auch ein Sozialbetrüger sein, wie der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel anprangert. Aus Sicht des braven Steuerzahlers stimmt das. Wer sich davor drückt, Abgaben zu zahlen, drückt sich zugleich vor seiner gesellschaftlichen Verantwortung. Absichtliche Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe sind keine Bagatelldelikte.

Trotzdem empören sich zwei Schweizer Minister über den Kauf der Daten-CD - aus den Ressorts Wirtschaft und Verteidigung. Bezeichnend, denn das Bankgeschäft ist ein wirtschaftlicher Pfeiler des Alpenlandes, und der soll geschützt werden. Zentral dafür ist das Bankgeheimnis. Das äußerst strenge Gesetz hat der Schweiz einigen Wohlstand beschert. Dabei ist es egal, ob die auf den Konten lagernden Summen versteuert wurden oder nicht.

Die Verwendung ist legal

Vor einem Jahr wurde Ex-Chef Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Vor einem Jahr wurde Ex-Chef Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

2,5 Millionen Euro kostet die Sammlung aus Nullen und Einsen, eine Stichprobe hat bereits fällige Zahlungen von knapp fünf Millionen Euro aufgedeckt. Die von CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach geforderte Prüfung nach "Validität" der Daten ist also längst erbracht. Trotzdem warnt Unions-Fraktionschef Volker Kauder, der Staat dürfe sich nicht "mit Dieben gemein machen", da er zu weiteren Straftaten ermuntern würde.

Dass auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegen den Kauf der Daten ist – geschenkt. Wäre er es nicht, befände er sich auf dem falschen Posten. Auch sein Argument, es dürfe nicht "Datenschutz nach Kassenlage" betrieben werden, ist nur ein weiterer Beitrag zu dieser Geisterdiskussion um Recht und Unrecht. Legal ist die Verwendung gestohlener Daten in einem bestimmten Rahmen, das ist seit der Liechtenstein-Affäre um Ex-Postchef Klaus Zumwinkel und andere Steuersünder geklärt.

Eine Frage der Gesellschaftsordnung

Die Polizei hat die Klarheit der Lage dagegen erfasst. Kronzeugenregelung, Informantenhonorare, Belohnungen für sachdienliche Hinweise oder Lockkäufe – all dies sei "rechtmäßig und notwendig", sagt der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg. So auch der Ankauf der angebotenen Daten: Ohne Mithilfe Krimineller sei Steuerflucht ins Ausland kaum aufzuklären.

Konrad Freiberg: Deutschland wurde um hunderte Millionen Euro betrogen

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Niemand würde erwarten, dass jemand aus purem Gerechtigkeitsempfinden eine Sammlung mit 1500 Namen deutscher Steuersünder einfach so an den Fiskus übergibt. Warum nicht? Das ist eine Frage der Gesellschaftsordnung, doch die steht nicht zur Diskussion. Der Informant hätte die Steuersünder auch erpressen können, um Profit aus seinen kostbaren Daten zu schlagen. Stattdessen wandte er sich an die deutschen Finanzbehörden.

Hätten die Bundesländer die Scheuklappen aufgesetzt und den Informant aus der Schweiz links liegen gelassen – ein großer Aufschrei wäre die Folge gewesen: Eine solche Chance lässt man nicht verstreichen! Die sich abzeichnende Entscheidung der Behörden für einen Kauf ist richtig. Geht die Polizei auf Verbrecherjagd, lobt sie für Mithilfe ebenfalls Belohnungen aus. Egal für wen, im Sinne des Rechts. Auch wenn es 2,5 Millionen Euro sind. Der Handel mit der Daten-CD funktioniert genau so.

Quelle: ntv.de

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