Volker Jacobs zur Kfz-Steuer Sieht nur gut aus
20.02.2007, 11:40 UhrNach seinem Urteil über das Bild eines Malerkollegen befragt antwortete Liebermann: "Sieht gut aus, ist es aber nicht." Dasselbe lässt sich über den Vorschlag des Bundesverkehrsministers Tiefensee sagen, die Kraftfahrzeugsteuer nach dem Schadstoffausstoß zu bemessen. In den Augen mancher Teilnehmer an der Diskussion sieht er nicht einmal gut aus.
Vorhersehbar wie ein Pawlowscher Reflex ist bei den Landesfinanzministern der Protest gegen befürchtete Einnahmeverluste. Abgesehen davon, dass das Steuerrecht ohnehin mit Steuerungsfunktionen überfrachtet ist, wird diese Steuer, wenn sie tatsächlich steuert, nämlich den Schadstoffausstoß mindert, regelmäßig angehoben werden. Anders ist die von den Ländern wie ein Verfassungsgrundsatz geheiligte Aufkommensneutralität nicht zu erreichen.
Abgesehen davon, ob eine unterschiedliche Besteuerung alter und neuer Autos rechtlich zulässig ist, kommt man dem so heftig beschworenen Bürokratieabbau mit der Abgassteuer auch nicht näher, eher im Gegenteil. Dabei ist die Kfz-Steuer mit einem Erhebungsaufwand von einigen hundert Millionen Euro schon jetzt eine der kostspieligsten Steuern. Vernünftig, obwohl ein noch älterer Hut als die Schadstoffsteuer, ist der Vorschlag, die Kfz-Steuer abzuschaffen und dafür die Mineralölsteuer anzuheben. Zum eine pustet, wer viel fährt, auch viel Dreck in die Luft. Zum anderen verursacht die Mineralsteuer kaum Erhebungskosten. Davon könnten die Länder ja etwas abbekommen. Das Dumme ist nur: Über die Mineralölsteuer kann der Bund ohne Mitsprache der Länder entscheiden, was bei einer Gemeinschaftssteuer nicht der Fall wäre.
Es ist eben immer problematisch, wenn sich ein Minister zu einem Thema äußert, das nicht in sein Ressort gehört. Für die Kraftfahrzeugsteuer ist nun einmal nicht der Bundesverkehrs- sondern der Bundesfinanzminister zuständig und das auch nur formal, denn die rund neun Milliarden Euro pro Jahr fließen allein die Kassen der Länder. Aber über die Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern - die zweite Abteilung der Grundgesetzreform - wird ja schon gesprochen.
Quelle: ntv.de