Ratgeber

Natur pur Darf man in Deutschland wild campen?

Dusche, Frühstücksbuffet, Zimmerservice? Gibt's nicht beim Schlafen im Freien. Dafür fühlt man sich selten so nah an der Natur. In vielen Ländern ist es kein Problem, einfach irgendwo das Zelt aufzuschlagen. In Deutschland manchmal schon.

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Vorsicht, dass einem das Lagerfeuer nicht als Brandstiftung ausgelegt wird.

(Foto: imago stock&people)

Nach einem langen Marsch oder einem Tag auf dem Rad das Zelt aufschlagen, wo man gerade möchte? In skandinavischen Ländern ist das kein Problem. Hier gilt seit Jahrhunderten das Jedermannsrecht, auf öffentlichem Grund ist Campieren erlaubt, solange man nicht länger als zwei Tage bleibt. Auch Schottland legt Naturfreunden keine Steine in den Weg. In Südeuropa wird wildes Campen dagegen mehr oder weniger streng geahndet. Wer sich beispielsweise in Italien abseits von Campingplätzen erwischen lässt, zahlt 100 Euro oder mehr. Und wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Wer abseits von lärmenden Campingplätzen laue Nächte in der freien Natur erleben will, sollte sich mit der Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes auseinandersetzen. Grundsätzlich sind Nationalparks für Zeltende tabu. Auch in Naturschutzgebieten, Biotopen, Wild- und Wasserschutzgebieten darf man nicht übernachten. Davon abgesehen gibt es in Deutschland das Rechtsprinzip des Verbotsvorbehalts. Das heißt: Übernachten ist dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Das gilt fürs Zelten ebenso wie für Biwakieren, also das Schlafen unter freiem Himmel.

In den meisten Bundesländern ist das Nächtigen in der freien Landschaft gestattet, in Niedersachsen, im Saarland und in Sachsen gibt es aber Einschränkungen. Wer das dringende Bedürfnis hat, im Wald zu schlafen, sollte sich im Zweifelsfall eine schriftliche Genehmigung des Besitzers organisieren. Ansonsten ist das Campen im Wald nämlich üblicherweise verboten. Wobei das Risiko, entdeckt zu werden, auch nicht allzu hoch sein dürfte, wenn man sein Lager zeitig wieder abbaut.

10 Euro Bußgeld oder mehr

Wer beim illegalen Campieren erwischt wird, kommt im besten Fall mit ein paar rügenden Worten davon und wird eventuell dazu aufgefordert, sein Lager woanders aufzuschlagen. Wildes Zelten dort,wo es verboten ist, gilt als Ordnungswidrigkeit, solange man sich sonst nichts zuschulden kommen lässt. Wer nur eine Nacht bleibt, muss in vielen Ländern keine finanziellen Konsequenzen fürchten, ansonsten liegen die Bußgelder – abhängig davon, wo man Zelt oder Wohnwagen aufgestellt hat – meist zwischen 10 und 50 Euro, teils aber auch deutlich höher. Verlässt man den Lagerplatz so, wie man ihn vorgefunden hat und nimmt seinen Müll mit, hat man in der Regel nicht allzu viel zu befürchten.

Kommen weitere Delikte zum verbotenen Camping dazu, kann die Strafe aber sehr viel höher ausfallen. Hausfriedensbruch ist so ein Fall. Wenn man sein Zelt beispielsweise auf einem Korn- oder Rapsfeld aufbaut, könnte das als Sachbeschädigung geahndet werden. Feuer im Wald und 100 Meter davon entfernt kommt nur in Frage, wenn man es auf speziell gekennzeichneten Flächen entzündet. Und auch sonst sollte man sehr vorsichtig sein, welches Material man abbrennt. Man muss auch keine Häuser abfackeln, um Brandstiftung zu begehen. Es reicht unter Umständen schon, fremdes Holz zu verfeuern.   

Quelle: ntv.de, ino

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