Ratgeber

Sicherheit in Freizeitparks Das größte Risiko ist der Nutzer

41630640.jpg

Die technischen Anforderungen an Anlagen in Deutschland sind hoch.

(Foto: picture alliance / dpa)

In einem Freizeitpark in Kansas stirbt ein Zehnjähriger bei der Fahrt auf einer Wasserrutsche. Sind solche Unglücke auch in Deutschland möglich? Wie sicher sind die Anlagen hierzulande?

Gerade mal 18 Sekunden dauert die rasante Fahrt auf der "Verrückt"-Wasserrutsche im Schlitterbahn-Wasserpark in Kansas. Caleb Schwab hat sie nicht überlebt. Der Zehnjährige starb am Sonntag, als er mit zwei Erwachsenen im Schlauchboot in die Tiefe rauschte. Eine Genickverletzung, sagen die offiziellen Quellen, das "People"-Magazin will erfahren haben, dass dem Jungen der Kopf abgerissen wurde. Schon bei der Zulassung der Rekord-Wasserrutsche hatte es Probleme gegeben. Mehrfach wurde die Eröffnung verschoben, nachdem bei Testfahrten Sandsäcke aus dem Schlauchboot herauskatapultiert worden waren. Wie sicher sind solche Anlagen eigentlich in Deutschland?   

Unfälle gibt es immer wieder

Tödliche Unfälle mit Fahrgeschäften gab es auch in Deutschland, wenngleich nicht besonders häufig. Das schlimmste Unglück liegt schon 35 Jahre zurück. 1981 kamen sieben Menschen auf dem Hamburger Dom ums Leben, als ein Kran mit einem Karussell zusammenstieß. Im Jahr 2000 stürzte ein 30-Jähriger in Chemnitz aus einer Achterbahn und starb. Er hatte ungesichert auf dem Boden gekniet. Ein Jahr später kam im Freizeitpark Fort Fun ein behinderter Mann ums Leben, der ebenfalls aus dem Waggon einer Achterbahn geschleudert wurde. Wieso, ist ungeklärt, der Sicherheitsbügel war bei der Ankunft geschlossen.

2004 rutschte ein Neunjähriger auf dem Aschaffenburger Volksfest trotz angelegtem Sicherheitsbügel aus einer Gondel des Playball-Fahrgeschäfts. Er wurde lebensgefährlich verletzt. 2009 verunglückte eine Neunjährige auf einer Wildwasserbahn in Pfaffenhofen tödlich. Sie stürzte zehn Meter in die Tiefe, nachdem sie während der Fahrt aufgestanden war. 2014 starb ein elfjähriges Mädchen im Holiday Park. Sie war von den drehenden Plattformen des "Spinning Barrels"-Karussels überrollt worden. Wahrscheinlich hatte der Mitarbeiter die Tür zum Fahrgeschäft nicht rechtzeitig verschlossen.

Bis uns Detail geregelt

Meist waren es also menschliche Versäumnisse oder Fehlverhalten, die zu tödlichen Unfällen führten. Für die technische Sicherheit der Anlagen sollen DIN-Normen garantieren. Sie definieren für jedes Einzelteil bestimmte Anforderungen. Der Tüv und andere Prüforganisationen wachen darüber, dass die Normen auch eingehalten werden. "Bei der Erstabnahme wird beispielsweise kontrolliert, ob der Bau den Plänen entspricht und ob die Anforderungen an Material, Statik und Geschwindigkeit erfüllt sind", erklärt Heidi Atzler vom Tüv Süd. Das gilt für Fahrgeschäften, sogenannten "Fliegenden Bauten", ebenso wie für Wasserrutschen. Es bleibt übrigens nicht bei der äußerlichen Begutachtung, immer proben die Sachverständigen die Anlagen auch im Selbstversuch.

Nach der Freigabe folgen in regelmäßigen Intervallen Zwischenprüfungen. Auch dafür gibt es strenge Regeln, abhängig von der Art des Geräts. Rutschen wie die in Kansas müssen in Deutschland einmal im Jahr von unabhängiger Stelle kontrolliert werden. Das gleiche Intervall gilt für Achterbahnen.

Ob ein Unfall wie im Schlitterpark auch in Deutschland denkbar wäre, lässt sich nicht sagen. Schließlich ist bislang nicht klar, wie es überhaupt zu dem Unglück gekommen ist. "Das Sicherheitsniveau in Deutschland ist sehr hoch", beruhigt Atzler. Höher als in anderen Ländern aber nicht unbedingt. "In den USA gelten andere Normen, die sind aber nicht unbedingt weniger streng", so die Tüv-Sprecherin. Die Rutsche in Kansas wurde schließlich auch erst freigegeben, nachdem alle Sicherheitskriterien erfüllt waren.

Das Risiko fährt immer mit

Trotz aller technischen Sicherheitsvorgaben und Kontrollen ist die Benutzung von Fahrgeschäften und Wasserrutschen mit gewissen Risiken verbunden.  Bei Wasserrutschen in Schwimmbädern reicht es schon, dass sich Elemente um ein paar Millimeter verschieben, um Hautabschürfungen oder blaue Flecke zu verursachen. In Fahrgeschäften tragen die Mitfahrer mitunter Muskelverspannungen und Zerrungen oder Prellungen davon. Bei Vorschäden im Rücken sollte man besonders Attraktionen mit ruckartigen Bewegungen oder schnellen Richtungswechseln meiden und solche, bei denen die Beine frei in der Luft baumeln. Bandscheibenvorfälle oder Schleudertraumata sind keine Seltenheit, davon wissen unter anderem Münchner Orthopäden während der Oktoberfestzeit ein Lied zu singen. Für Menschen mit Bluthochdruck oder Herzkrankheiten können rasante Fahrgeschäfte das Risiko für Herzinfarkte oder Schlaganfälle erhöhen.

Erwachsene sollten also wissen, was sie sich selbst zumuten können. Für Kinder hingegen gelten ohnehin strengere Regeln. Sie dürfen viele Fahrgeschäfte und Rutschen nur benutzen, wenn sie ein Mindestalter und die Mindestgröße erreicht haben – und das aus gutem Grund. Oft gibt es am Eingang schon entsprechende Messlatten, mitunter sogar Testsitze. Auch besonders kräftige oder große Personen können von der Mitfahrt ausgeschlossen werden, wenn etwa die Sicherheitsbügel nicht richtig schließen.

Ansonsten gibt es an allen etwas heikleren Geräten Sicherheitshinweise, und diese sind nicht zur Zierde angebracht. "Die meisten Unfälle passieren aus Verhaltensfehlern", weiß Heidi Atzler. In Fahrgeschäften sind sperrige oder lose Gegenstände tabu, sie könnten sich sonst in Geschosse verwandeln und Mitfahrer verletzen. Dass man während der Fahrt nicht aufsteht oder am Sicherheitsbügel herumspielt, versteht sich von selbst. Bei schnellen Rundfahrgeschäften sollten Kinder am besten innen sitzen, damit sie nicht aus der Gondel getragen werden. Bei Rutschen ist es wichtig, dass man sich an die vorgeschriebenen Abstände hält und auf der Strecke nicht absichtlich bremst oder gar sitzenbleibt. So lassen sich viele blaue Flecken, aber auch schwerwiegende Verletzungen vermeiden.

Quelle: ntv.de

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen