Ratgeber

Hilfe bei hartnäckigen Streitfällen Fluggäste bekommen Schlichtungsstelle

Bei Verspätungen oder verloren gegangenen Koffern können sich Fluggäste ab 1. November an eine Schlichtungsstelle wenden. Einem entsprechenden Gesetz stimmte der Bundesrat zu. Jedem Fluggast soll es damit möglich sein, künftig Ansprüche gegen Fluggesellschaften in Höhe von bis zu 5000 Euro schnell und unbürokratisch durchzusetzen.

Die Teilnahme der Fluggesellschaften an der Schlichtung ist freiwillig.

Die Teilnahme der Fluggesellschaften an der Schlichtung ist freiwillig.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bei Ärger über Verspätungen oder verlorenes Gepäck können Flugreisende ab 1. November eine Schlichtung einschalten. Einem entsprechenden Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr stimmte am Freitag der Bundesrat z u. Jedem Fluggast soll es damit möglich sein, künftig Ansprüche gegen Fluggesellschaften in Höhe von bis zu 5000 Euro schnell und unbürokratisch durchzusetzen und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Gerade in der Hauptreisezeit passiert es häufiger, das Flüge überbucht sind, annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass Gepäck verloren geht, beschädigt wird oder verspätet am Zielort landet. In diesen Fällen haben Fluggäste nach dem internationalen, europäischen und nationalen Recht umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Allerdings ist es bislang meist aufwendig, diese durchzusetzen.

Mit der neuen Schlichtungsstelle erhielten Passagiere nun zum ersten Mal "das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im Luftverkehr", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Freitag in Berlin. Gerichtsverfahren sollen damit vermieden werden. Sollten sich Kunde und Airline trotzdem nicht einigen, steht der Klageweg weiterhin offen.

Fluggesellschaften haben dem Gesetz zufolge die Möglichkeit, sich entweder an einer privatrechtlichen Schlichtungsstelle zu beteiligen - zum Beispiel an der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). In den anderen Fällen können sich Fluggäste an eine übergeordnete Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz wenden. Zunächst müssen die betroffenen Fluggäste ihre Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen geltend machen. Sind mindestens zwei Monate ergebnislos verstrichen, können sie die Schlichtungsstelle einschalten. Für einen Schlichtungsfall gilt laut Gesetz eine Bagatelluntergrenze von zehn Euro.

Die Teilnahme der Fluggesellschaften an der Schlichtung ist freiwillig. Nach Angaben der Justizministerin haben sich die beiden großen Verbände - die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zusammengeschlossenen deutschen und die in einem eigenen Verband (BARIG) organisierten ausländischen Fluggesellschaften - aber bereits zur Teilnahme an einer Schlichtung bereit erklärt. Auch von den großen, nicht organisierten ausländischen Airlines gebe es "positive Signale". Streitigkeiten zwischen der irischen Gesellschaft Ryanair und Passagieren können bereits jetzt über die SÖP geregelt werden.

Laut Leutheusser-Schnarrenberger haben nicht zuletzt die Airlines selbst Vorteile von einer Schlichtung. Sie sparen dadurch Kosten und Zeit eines Gerichtsverfahrens und verprellen auch weniger Kunden.

Quelle: ntv.de, AFP

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