Steuererklärung Frist-Verlängerung leicht möglich
07.05.2010, 08:39 Uhr
Die reguläre Frist für das Einreichen der Einkommensteuererklärung endet am 31. Mai. Das betrifft alle, die zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind und diese ohne Hilfe eines Steuerberaters anfertigen. Es ist aber möglich, die Frist zu verlängern.
Bei den meisten Finanzämtern ist eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2010 möglich, erklärt der Bund der Steuerzahler. Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden. Hört ein Steuerzahler daraufhin nichts von seinem Finanzamt, gilt der Antrag als genehmigt, fügt der Steuerzahlerbund hinzu.
Wer freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchte, hat mittlerweile mindestens vier Jahre für die Abgabe Zeit: Die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Das bedeutet, dass die Einkommensteuererklärung 2009 spätestens am 31. Dezember 2013 abgegeben werden muss.
Quelle: ntv.de, dpa