Einheitliches Register geplant Für Samenspender wird es eng
28.02.2017, 16:10 Uhr
Wer Samen spendet oder diesen empfängt muss sich zuvor wohl bei einer einheitlichen Stelle registrieren lassen.
(Foto: imago stock&people)
Wo komm' ich her, wo geh' ich hin? Zumindest erstere Frage sollte eindeutig zu beantworten sein - denn jeder Mensch hat das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Dem möchte die Bundesregierung Rechnung tragen.
Wer per Samenspende gezeugt wurde, hat auch Anspruch darauf, zu erfahren, wer der Spender ist. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits 2015 entschieden. Dieses Recht leitet sich für jeden Menschen aus dem im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrecht ab.
Bisher erfolgt in Deutschland die Dokumentation im Zusammenhang mit der Verwendung von Samen für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung dezentral in den Einrichtungen, in denen der Eingriff auch vorgenommen wird. Dies soll sich nun durch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung ändern. Denn diese plant die Einrichtung eines zentralen Registers für Samenspender. Damit sollen Kinder aus künstlicher Befruchtung künftig jederzeit Auskunft über ihre Abstammung erhalten können.
Mit dem Gesetzentwurf wird laut Regierung ein Auskunftsanspruch für jene Personen festgelegt, die durch eine Samenspende und künstliche Befruchtung gezeugt worden sind. Das bundesweite Samenspenderregister wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet. Dort sollen für eine Zeitspanne von 110 Jahren Angaben über die Samenspender und Empfängerinnen einer Samenspende gespeichert werden.
Der Zugang für solcherart gezeugte Personen zu den Daten des Samenspenders unter Wahrung des Datenschutzes soll außerdem erleichtert werden. Die Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs auf Kenntnis der Abstammung soll so ausdrücklich gesetzlich geregelt werden.
Sowohl hinsichtlich des Samenspenders als auch hinsichtlich der Empfängerin der Samenspende soll per Gesetz sichergestellt werden, dass sie darüber aufgeklärt wurden, dass die Übermittlung seiner oder ihrer personenbezogenen Daten an das DIMDI und deren dortige Speicherung im Samenspenderregister Voraussetzung für die Verwendung von Samen für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung ist. Im Nachhinein wäre also kein Widerspruch gegen das Verfahren möglich.
Quelle: ntv.de, awi