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BGH pro Artenvielfalt "Goldbären" darf es zweimal geben

Fruchtgummi oder Schokolade? Die Verwechselungsgefahr um den Goldbären ist gebannt. Im Markenstreit zwischen den Süßwarenherstellern Haribo und Lindt trifft der Bundesgerichtshof eine Entscheidung.

Es kann doch zwei Goldbären geben. Aus Fruchtgummi und Schokolade.

Es kann doch zwei Goldbären geben. Aus Fruchtgummi und Schokolade.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt hat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Sieg errungen. Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy - eine Schokoladenhohlkörperfigur - nicht verletzt, urteilte das Gericht in Karlsruhe.

Die Ähnlichkeit der großen Schoko-Bären mit den kleinen Gummibärchen reiche für eine unzulässige "Zeichenähnlichkeit" nicht aus, begründete der BGH seine Entscheidung. Und auch auf seine Rechte an der neuen Marke "Gold-Teddy" kann sich Haribo laut Urteil nicht berufen. Diese Marke habe der Fruchtgummi-Hersteller erst eintragen lassen, als er von der Vertriebsabsicht für den "Lindt-Teddy" erfuhr, urteilte der BGH. Dies sei eine missbräuchliche und wettbewerbswidrige Behinderung von Lindt gewesen (Az.: I ZR 105/14).

Lindt bringt den Bären seit 2011 heraus. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Schokoteddy aus dem Süßwarenregal verbannen. Der Grund: Der Bonner Süßwarenhersteller vertreibt seit den 1960er-Jahren Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke "Goldbären" schützen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roten Schleife zu sehen. Lindt vertreibt zur Weihnachtszeit einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären, der auch eine Schleife um den Hals trägt. Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage des Bonner Gummibärchenherstellers abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum BGH gegangen. Diese wies der BGH nun ab.

Haribo argumentierte mit der Verwechslungsgefahr: Die Verbraucher könnten die beiden Bären immer schwerer auseinanderhalten. Als Beweis dafür wertete der Anwalt des Bonner Süßwarenherstellers zwei Umfragen: 2012 hätten über 89 Prozent der Befragten den "Goldbären" Haribo zugeordnet, 2014 seien es nur noch 74,6 Prozent gewesen.

Lindt hielt mit den Argumenten dagegen, dass es sich um unterschiedliche Produkte handelt, die nicht verwechselt werden könnten. "Gummibärchen gibt es immer in höherer Anzahl in Tüten, der Lindt-Teddy steht stückweise in den Regalen", so der Anwalt der Eidgenossen. Die zurückgegangenen Umfragewerte seien kein Indiz für eine zunehmende Verwechslung. 

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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