Ratgeber

Die Folgen der Unister-Pleite Ist der Urlaub in Gefahr?

Der Urlaub ist bezahlt - aber wird man ihn auch antreten können? Nach der Insolvenz von Unister Travel müssen sich Tausende von Kunden fragen, wie es mit ihren Reisebuchungen weiter geht.

Die meisten Unister-Firmen agieren nur als Vermittler.

Die meisten Unister-Firmen agieren nur als Vermittler.

(Foto: imago/Rüdiger Wölk)

Fluege.de, Ab-in-den-Urlaub.de, Travel24.com oder Reisen.de – wer im Netz nach Flügen, Hotels oder Pauschalreisen sucht, landet womöglich auf einer der Seiten der Unister Holding GmbH. Die hat Anfang der Woche Insolvenz angemeldet, nachdem der alleinige Geschäftsführer Thomas Wagner bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen ist. Dessen Vorgeschichte wird die Ermittler wahrscheinlich noch eine Weile beschäftigen, selbst der Insolvenzverwalter spricht von einem "Krimi". Viele Kunden dürften derweil vor allem eine Frage spannend finden: Wie geht es mit ihren Reisen weiter?

Was sagt Unister?

Laut Unister müssen sich Kunden, die schon gebucht haben, oder das noch vorhaben, keine Sorgen machen. Das operative Geschäft von Unister Travel laufe "in vollem Umfang" weiter. Man könne also unbesorgt Flugtickets und Pauschalreisen buchen.

Stimmt das?

Tatsächlich ist es so, dass die Unister-Firmen in den meisten Fällen als Reise- oder Flugvermittler auftreten. Heißt: Die Nutzer vergleichen über die jeweilige Seite die Preise verschiedener Anbieter. Wenn sie über die Seite buchen, zahlt der Reiseveranstalter oder die Airline Provision. Unisters Rolle ist hier also wie die eines Reisebüros. Entscheidend ist nun, ob man an Unister oder direkt an den jeweiligen Anbieter gezahlt hat. Bei Fluege.de ist das Geld offenbar erstmal an Unister geflossen, bei Ab-in-denUrlaub.de konnten die Kunden wählen. Sofern Unister das Geld weitergeleitet hat, ist das Ganze kein Problem.

Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät, nachzuhaken: "Reisende sollten sich rechtzeitig vor der Reise auf jeden Fall mit ihrem Vertragspartner, also zum Beispiel ihrer Airline oder dem Hotel in Verbindung setzen und klären, ob das Entgelt für die gebuchte Leistung bei diesem angekommen ist."

Anders sieht es aus, wenn man beim Urlaubstours gebucht hat. Hier betätigt sich Unister selbst als Pauschalreiseveranstalter. Ob Reisen noch durchgeführt werden, erfahren die Kunden vom Insolvenzverwalter. Der Urlaub könnte zwar ins Wasser fallen, um das Geld muss man sich aber keine Sorgen machen. "Pausschalreiseanbieter sind gesetzlich verpflichtet, den Insolvenzfall abzusichern", erklärt Fischer-Volk. Urlaubstours hat das offenbar über die Generali Versicherung gemacht.

Was ist mit Reisegutscheinen?

Kunden, die beispielsweise bei Ab-in-den-Urlaub.de Reisegutscheine erworben haben, könnten Probleme bekommen. Das hat der Insolvenzverwalter Lucas F- Flöther bereits angekündigt. Es gebe Fälle, in denen Hotels die Anreise von Kunden ablehnten oder eine erneute Bezahlung forderten. Flöther erklärte, er bemühe sich um "kulante Lösungen". Für Buchungen ab dem 20. Juli sei die Auszahlung der Gutscheine gewährleistet. Die anderen könnten in die Röhre gucken. "Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Brandenburg sind die Chancen auf eine Erstattung von Gutscheinbeträgen in Insolvenzfällen leider sehr gering", sagt Fischer-Volk.

Quelle: ntv.de, ino

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