Ratgeber

Unzulässige Bonitätschecks Onlineshopping kann Scorewert vermiesen

Bonitätsabfragen sind beim Onlineshopping gang und gäbe. Wenn Kunden auf Rechnung kaufen, sind sie auch legitim. Doch manche Händler checken auch die Kreditwürdigkeit, wenn das garnicht nötig wäre. Zum Nachteil der Kunden.

Eifrige Onlineshopper könnten ihre Bonität unwissentlich verschlechtern.

Eifrige Onlineshopper könnten ihre Bonität unwissentlich verschlechtern.

(Foto: imago/Action Pictures)

Lastschrift, Kreditkarte, Paypal oder Vorauskasse – unter Online-Händlern ist es kein Geheimnis, dass eine breite Palette von Zahlungsmöglichkeiten die Umsätze fördert. Kunden sollen schließlich nicht in letzter Minute den Kauf abbrechen, weil sie nicht so bezahlen können wie sie gerne möchten. Besonders gerne lassen sich die Käufer Ware auf Rechnung liefern. Doch nicht jeder ist so vertrauenswürdig, dass sich die Händler darauf einlassen. Und das kann zum Problem werden.

Wenn sich ein Kunde für die Zahlung per Rechnung entscheidet, muss er zustimmen, dass der Händler seine Bonität prüft. Dafür wendet er sich an eine Auskunftei wie die Schufa, Bürgel oder Creditreform. Weiß das der Käufer, ist das völlig in Ordnung. Einige Versender verzichten aber darauf, ausdrücklich um Erlaubnis zu bitten – oder fordern schon bei der Registrierung die Einwilligung zum Bonitätscheck. Der Grund: Schon bevor es auf die Bezahlseite geht, wollen sie herausfinden, welche Zahlungsmöglichkeiten sie wem anbieten können. Kunden mit unzureichender Bonität sollen gar nicht mitbekommen, dass es grundsätzlich auch die Option für Rechnungskäufe gibt. Der Händler riskiert so nicht, einen Kunden zu vergrätzen, weil ausgerechnet er nicht per Rechnung bezahlen darf.

Erlaubt ist das nicht. Unternehmen dürfen nur dann Daten Dritter bei Auskunfteien abrufen, wenn sie ein kreditorisches Risiko tragen, also mit der Ware in Vorleistung gehen. Das ist bei Rechnungs- und Ratenzahlungen der Fall. Bei den anderen Zahlungsvarianten aber nicht.

Problematisch ist die vorgezogene Prüfung deshalb, weil häufige Bonitätsabfragen negative Folgen für den Käufer haben können. Einige Auskunfteien beziehen die Anzahl der getätigten Abfragen in ihren Score-Wert mit ein, zum Nachteil der Registrierten. Der Berliner Datenschutzbeauftragte nennt im Jahresbericht 2014 einen Fall, bei dem sich der Score-Wert durch die Bonitätschecks so verschlechtert habe, dass der Kunde bei der Kreditaufnahme einen Risikozuschlag zahlen musste. Die meisten dieser Vorgänge bleiben aber unentdeckt, denn wie genau sich ein Score-Wert zusammensetzt, ist das Betriebsgeheimnis der Auskunfteien. Kunden haben keinen Anspruch darauf zu erfahren, wie genau ihre Bonität berechnet wird. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 entschieden (Az.: VI ZR 156/13). Den Berliner Datenschützern sind aber "einige Auskunfteien" bekannt, die die Anzahl der getätigten Abfragen in ihren Score-Wert mit einbeziehen.

Datenschützer machen Druck auf Händler

In einigen Fällen haben die Datenschützer die betreffenden Händler kontaktiert. Zum Teil mit Erfolg: Der Spielzeug-Versender mytoys bietet jetzt auch eine Einkaufsmöglichkeit ohne Registrierung an. Wer als Gast bestellt, kommt um die Bonitätsabfrage herum. Legt man ein Kundenkonto an, schickt mytoys aber weiterhin automatisch eine Anfrage an Creditreform.

Der Möbelshop Home24 verzichtet hingegen grundsätzlich nicht auf Bonitätsabfragen. Entweder bei der Registrierung oder bei der ersten Bestellung holt Home24 Auskünfte bei Bürgel, Infoscore oder der Schufa ein - unabhängig davon, wie der Kunde bezahlen möchte. Zwar geben die Nutzer hier ihre formale Zustimmung, indem sie das entsprechende Häkchen setzen. Doch das lässt der Berliner Datenschutzbeauftragte nicht als Rechtfertigung gelten. Die Kunden seien sich der Tragweite ihrer Einwilligungserklärung gar nicht bewusst, sagt die Pressesprecherin Anja-Maria Gardain: "Insbesondere wird dem Kunden regelmäßig nicht klar, dass bei einigen Auskunfteien die Anzahl der Abfragen seinen Score-Wert verschlechtern kann." Zudem könne man die Zustimmung auch nicht verweigern.

Gegen Home24 haben die Datenschützer nun ein Bußgeldverfahren angestrengt. Wenn die Klage erfolgreich ist, wollen sie auch andere Versandhändler zum Einlenken bewegen. Bei Zalando etwa würden ähnliche Bonitätsprüfungen durchgeführt. Als Kunde kann man indes nicht viel tun, wenn Händler mehr oder weniger versteckt Nachforschungen bei Auskunfteien anstellen. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die eigene Bonität beim Onlineshopping bei bestimmten Anbietern leiden könnte.   

Quelle: ntv.de, ino

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