Ratgeber

Keine Panik Steuererklärung: Frist verpennt, was nun?

Der 31. Mai ist vorbei, und mit ihm der Stichtag, an dem die Steuererklärung beim Finanzamt sein sollte. Sie sind nicht rechtzeitig fertig geworden? Das kann Ihnen blühen.

Formulare kann man noch auf Nachfrage einreichen, Hauptsache die Steuererklärung ist bald beim Finanzamt.

Formulare kann man noch auf Nachfrage einreichen, Hauptsache die Steuererklärung ist bald beim Finanzamt.

(Foto: imago stock&people)

Mit dem Stichtag für die Steuererklärung verhält es sich ein bisschen wie mit Weihnachten: Der Termin ist zwar lange bekannt, trotzdem kommt er immer so plötzlich. Jetzt ist der 31. Mai vorbei und damit die Abgabefrist für diejenigen, die zur Steuererklärung verpflichtet sind. Was blüht denjenigen, die zu lange gepennt haben?

Aus dem Schneider sind all jene, die ihre Steuererklärung in fremde Hände legen. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine können jederzeit eine Fristverlängerung bis zum 31.12. beantragen und bekommen sie auch grundsätzlich eingeräumt. Diese Sonderbehandlung gilt aber nur für Profis. Ihnen ist schließlich nicht zuzumuten, ihre ganze Arbeit in den ersten fünf Monaten des Jahres zu erledigen. Lässt man sich dagegen von Verwandten oder anderen Privatpersonen helfen, ist auch für sie der 31.5. bindend.  

Fristverlängerung beantragen

Ist man lediglich ein paar Tage zu spät dran, bekommt man normalerweise keine Probleme. Die Finanzämter haben jetzt ohnehin erstmal genug zu tun. Weiß man dagegen schon, dass sich die Sache noch eine ganze Weile hinziehen wird, sollte man beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Dazu reicht ein formloses Schreiben per Post oder Fax, in dem man kurz erklärt, warum man nicht rechtzeitig fertig wird. Nicht vergessen, die Steuernummer anzugeben! Kommt keine Reaktion, gilt der Antrag als angenommen.

In der Regel ist ein Aufschub bis zum 30. September möglich, in Ausnahmefällen auch länger. Kennt man den zuständigen Sachbearbeiter, kann man sich auch telefonisch melden. Die Fristverlängerung wird dann in der Akte vermerkt. Welchen Weg man auch wählt: Eigentlich hätte die Meldung schon vor dem 31.5. eingehen sollen. Wenn man jetzt schnell aktiv wird, sollte es aber auch noch klappen. 

Neue Frist, danach wird's ernst

Wenn man sich meldet, bekommt man spätestens im Juli Post: Erstmal mit einer Erinnerung. Darin setzt das Finanzamt eine Frist, meist zwischen vier und sechs Wochen. Hat man die Unterlagen in der Zwischenzeit schon abgegeben: kein Problem. Ansonsten tut man gut daran, die Aufforderung ernst zu nehmen und sich endlich an die Arbeit zu machen. Lässt man die neue Frist wieder verstreichen, erhält man eine  "Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes". Das klingt dann schon deutlich ernster. Das Zwangsgeld ist ein Druckmittel, das die Finanzämter individuell einsetzen können, um ihren Klienten Beine zu machen. Hat man es einmal gezahlt, bekommt man es nicht zurück. Wenn man die Steuererklärung flugs nachreicht, kann das Zwangsgeld aber nicht mehr eingetrieben werden.

Ein weiterer Weg, um faule Steuerzahler zur Abgabe zu bewegen, sind Verspätungszuschläge. Sie werden individuell festgelegt und können bis zu zehn Prozent der gesamten Einkommensteuer ausmachen, im Höchstfall 25.000 Euro. Hat man eine gute Entschuldigung für die Verspätung, kann das Finanzamt von dem Zuschlag absehen. Ansonsten gilt: Je länger man sich Zeit lässt, desto teurer wird es. Also tut man gut daran, nicht erst die zweite Mahnung abzuwarten. Kandidaten, die regelmäßig zu spät dran sind, müssen außerdem mit härteren Konsequenzen rechnen als solche, die bislang unauffällig geblieben sind.  Wie viel man am Ende zahlen muss, erfährt man im Steuerbescheid.

Und der Steuerbescheid kommt – selbst dann, wenn man keine Steuererklärung abgegeben hat. Dann schätzt das Finanzamt einfach das Einkommen und somit auch die Steuerschuld. Dabei darf es zwar nicht völlig willkürlich vorgehen, doch normalerweise fällt die Schätzung nicht gerade im Sinne des Steuerzahlers aus. Jetzt hat man noch vier Wochen Zeit, dem Bescheid zu widersprechen, am besten indem man jetzt endlich die Steuererklärung abgibt. Wer sich auch jetzt taub stellt, muss die geforderte Steuer zahlen. 

Frist gilt nicht für jeden

Nochmal zusammengefasst: Wenn man die Steuererklärung nicht bis zum 31. Mai geschafft hat, ist das noch kein Grund zur Panik. Wer in den nächsten Tagen aktiv wird, hat kaum etwas zu befürchten. Spätestens nach der ersten Erinnerung sollte man sich an die Arbeit machen. Wenn Verspätungszuschläge fällig werden, ist nämlich nicht die gesetzte Frist maßgebend, sondern der tatsächliche Abgabezeitpunkt.

Vielleicht gehört man aber auch zu denjenigen, die das Ganze völlig stressfrei angehen können. Schließlich ist längst nicht jeder zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Wer festangestellt und unverheiratet ist, kann sich die Arbeit häufig sparen. Auch alle anderen kommen drum herum, wenn sie weniger als 8472 Euro (Verheiratete: 16.944 Euro) im Jahr verdienen.  Wer sich eine Rückerstattung sichern möchte – und wer will das nicht? – hat dafür vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2015 kann man also bis zum 31.12.2019 abgeben.

Quelle: ntv.de

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