Datenkrake Smart-TV? Verbraucherzentrale klagt gegen Samsung
05.11.2015, 14:46 UhrSmart-TVs sind eine prima Sache, ermöglichen sie doch einen Zugriff auf das Internet über den Fernseher. Weniger schön ist, dass so Daten an den Hersteller übermittelt werden. Und das auch ungefragt. Grund genug für Verbraucherschützer, vor Gericht zu ziehen.

Schon bei der bloßen Inbetriebnahme wird mit der HbbTV-Funktion standardmäßig die IP-Adresse des jeweiligen Internetanschluss-Inhabers übertragen.
(Foto: dpa)
Wer seinen Samsung-Fernseher mit dem Internet verbunden hat, sendet schon nach dem ersten Einschalten sensible Informationen an Server des Elektronik-Konzerns. Denn die Grundeinstellung in den Smart-TV-Geräten ist von vornherein so eingerichtet. Doch darüber wird der Besitzer weder informiert noch kann er etwas dagegen unternehmen, bemängelt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vz-nrw) und verklagt deshalb das Unternehmen. Denn durch diese Praxis sei der Anschlussinhaber identifizierbar, so der Vorwurf.
Mit der Musterklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass Daten erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden dürfen. Konkret geht es um das Samsung-Modell UE40H6270.
Der "digitale Beobachter" von Fernsehgewohnheiten steckt im HbbTV-Standard. Das steht für "Hybrid broadband broadcast TV", also die Kombination von Fernsehen und Internet. Fast alle Gerätehersteller und die meisten deutschen Sender verwenden diesen für ihre Smart-TV-Angebote: Über den roten Knopf der Fernbedienung ermöglicht er, aus dem laufenden Programm heraus zum Beispiel Zusatzangebote oder verpasste Sendungen aus der jeweiligen Mediathek aufzurufen.
Doch nicht erst beim Aufrufen von Inhalten aus dem Internet werden Daten zwischen Fernsehgerät und Samsung-Server ausgetauscht. Schon bei der bloßen Inbetriebnahme wird mit der HbbTV-Funktion standardmäßig die IP-Adresse des jeweiligen Internetanschluss-Inhabers übertragen, so die vz-nrw. Für die Erhebung und Verwendung dieser Daten fehlt nach Ansicht der Verbraucherzentrale aber die rechtliche Grundlage. Denn der Nutzer hat nicht in die Datenübertragung eingewilligt.
Der Elektronikkonzern bestätigte den Eingang der Klage, verweist aber darauf, dass die Erhebung der Daten im Rahmen des Gesetzes erfolge. Der erste Verhandlungstermin ist für den 19. Mai 2016 angesetzt.
Quelle: ntv.de, awi