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5000 Euro Schmerzensgeld Wenn der Friseurbesuch in die Hose geht

Nicht immer stimmt das Ergebnis ...

Nicht immer stimmt das Ergebnis ...

(Foto: imago/Panthermedia)

Nur eine verpfuschte Frisur ist ja schon ärgerlich. Richtig übel wird es, wenn beim Blondieren auch noch die Kopfhaut verätzt wird. Inklusive kahler Stellen. Da ist dann auch das anstehende Schmerzensgeld vom Friseur wenig tröstlich.

Nicht wenige Menschen machen ihre eigene Attraktivität von ihren Haaren abhängig und lassen sich entsprechend vom Friseur ihrer Wahl schmuck in Szene setzen. Das glückt nicht immer. Und wenn es ganz hart kommt, taugt nicht nur die Frisur nichts, sondern der Kunde nimmt auch noch Schaden. Nach einem missglückten Friseurbesuch mit erheblichen Folgen kann dem Kunden aber immerhin ein Schmerzensgeld zustehen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem nun veröffentlichten Urteil. Die Richter sprachen einer Frau nach einer folgenreichen Blondierung 5000 Euro Schmerzensgeld zu. Das waren 1000 Euro mehr als die Summe, die das Landgericht (LG) Köln in erster Instanz festgesetzt hatte (Az.: 20 U 287/19).

Auch weitere Schäden zu ersetzen

Die Klägerin ließ sich Ende 2016 im Friseursalon des Beklagten blonde Strähnen färben. Eine Mitarbeiterin trug dazu eine Blondiercreme auf das Haar auf. Die Blondierung verursachte auf einer handtellergroßen Stelle am Hinterkopf Verbrennungen beziehungsweise Verätzungen ersten bis zweiten Grades.

Die Kundin musste eine monatelange Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten hinnehmen. In einem mehrere Zentimeter großen Bereich wächst kein Haar mehr. Zur Entschädigung bot der Beklagte der Frau zunächst lediglich einen Friseurgutschein an. Vor dem LG Köln klagte die Kundin daraufhin auf 10.000 Euro Schmerzensgeld.

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Das LG sprach ihr im Oktober schließlich 4000 Euro Schmerzensgeld zu und verpflichtete den Friseur, etwaige weitere Schäden durch die entstandene Verletzung zu ersetzen. Dagegen legte die Frau Berufung ein.

Das OLG erhöhte mit seinem Urteil nun das Schmerzensgeld. Angesichts der erheblichen Folgen der Blondierung mit zahlreichen Arztbesuchen, den Schmerzen und aufwändigen Behandlungen sowie dem entstandenen Dauerschaden am Hinterkopf sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro "auch im Verhältnis zu anderen vergleichbar gelagerten Sachverhalten angemessen", erklärte das OLG. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, awi/AFP

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