Ratgeber

Verhaltensregeln Wenn die Steuerfahnder klingeln

Die Auswertung der Steuersünder-CD dürfte so manchem deutschen Kapitalanleger den Angstschweiß auf die Stirn treiben. Doch auch wenn die Steuerfahnder vor der Tür stehen, hat man noch Rechte.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das Wochenende ist für den Steuersünder in der Regel eine Oase der Sicherheit. Falls nämlich nicht gerade "Gefahr im Verzug" ist, rücken die Fahnder für gewöhnlich nur werktags an, meist früh am Morgen. In der Nacht ist ihnen eine Durchsuchung übrigens untersagt.

Mit ihrer richterlichen Anordnung - die bei Tatverdacht recht schnell erteilt wird - dürfen die Fahnder auf der Suche nach Beweisen alles auf den Kopf stellen und auch einkassieren. Der Durchsuchte darf jedoch auf ein genaues Verzeichnis der mitgenommenen Sachen pochen - das erleichtert es, nachzuvollziehen, was eingepackt wurde. Er muss auch schriftlich informiert werden, was ihm vorgeworfen wird.

Wie es sich für Beamte gehört, gibt es schriftliche Anweisungen, was ihnen erlaubt ist und was nicht. Nennt die Durchsuchungsanordnung nur Büroräume und nicht die Privatbibliothek, sind den Fahndern dort die Hände gebunden. Ähnlich sieht es aus, wenn Akten noch im Kofferraum liegen - wird das Auto nirgends erwähnt, darf es auch nicht durchsucht werden. Ausnahmen allerdings sind immer dann gegeben, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Wer also hinter seinem Gartenhaus gerade Aktenberge schreddert, hat schlechte Karten.

Besser die Klappe halten

Auch im Umgang mit Steuerfahndern gilt die Devise: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Niemand sollte glauben, dass ein Geständnis die Fahnder wieder umkehren lässt. Keiner muss seine Schuld zwischen Tür und Angel eingestehen, um die Chance auf milde Strafe zu wahren. Das geht auch noch später - falls es denn überhaupt nötig wird.

Wer als Steuersünder verdächtigt wird, darf nicht nur, er sollte sogar den Anwalt seines Vertrauens anrufen. Die Nummer gehört ins Handy gespeichert - denn wenn die Herren Beamten erst einmal auf der Matte stehen, sollte niemand lange danach suchen müssen. Falls die Fahnder in aller Herrgottsfrühe anrücken - im Sommer dürfen sie schon um 4 Uhr morgens kommen - hilft auch der 24-Stunden-Anwaltnotdienst im Telefonbuch. Auch mutmaßliche Mitwisser haben das Recht, vor der Aussage einen Anwalt zu sprechen.

Ein Fehler wäre es zu versuchen, in letzter Sekunde Beweise zu vernichten. Damit liefert der Durchsuchte den Fahndern nicht nur ein Schuldeingeständnis, sondern auch gleich einen Grund, ihn in Haft nehmen zu lassen.

Quelle: ntv.de, dpa

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