Ratgeber

Tenhagens Tipps Wer braucht einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag wird nicht im Standesamt geschlossen, sondern beim Notar. Der sollte beide Seiten auch umfassend beraten.

Ein Ehevertrag wird nicht im Standesamt geschlossen, sondern beim Notar. Der sollte beide Seiten auch umfassend beraten.

(Foto: imago/blickwinkel)

Viele Ehen enden bekanntlich nicht erst mit dem Tod, sondern schon viel früher: mit der Scheidung. Das hat sich auch unter hoffnungslosen Romantikern herumgesprochen. Aber soll man deshalb einen Ehevertrag machen? Finanztip-Chef Tenhagen weiß Rat.

Viele Ehen enden bekanntlich nicht erst mit dem Tod, sondern schon viel früher: mit der Scheidung. Das hat sich auch unter hoffnungslosen Romantikern herumgesprochen. Aber soll man deshalb einen Ehevertrag machen? Finanztip-Chef Tenhagen weiß Rat.

n-tv.de: Was passiert denn bei einer Scheidung, wenn man keinen Ehevertrag hat?

Hermann-Josef Tenhagen: Dann gilt die gesetzliche Regelung. Normalerweise sind die Ehepartner eine Zugewinngemeinschaft. Dann wird geguckt, was sie einzeln am Beginn ihrer Ehe hatten und was am Ende jeweils an Geld da ist. Der Zugewinn zwischen damals und heute wird dann einfach aufaddiert und redlich durch zwei geteilt und jeder Ex-Partner bekommt die Hälfte . So wird das dann auch mit den erworbenen Ansprüchen aus der Rentenversicherung gehandhabt, das ist der Versorgungsausgleich. Wenn einer der Partner beispielsweise wegen der Kindererziehung beruflich zurückgesteckt hat, ist er so besser geschützt.

In welchen Fällen sollte man andere Regelungen treffen?

Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur der unabhängigen Verbraucher-Webseite Finanztip.

Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur der unabhängigen Verbraucher-Webseite Finanztip.

Das kann zum Beispiel eine gute Idee sein, wenn die Partner mit sehr unterschiedlichen Verhältnissen in die Ehe gehen. Zum Beispiel wenn die Eheleute etwas älter sind und einer von beiden deutlich mehr Vermögen mitbringt. Das wächst natürlich während der Ehe weiter, wovon dann der andere Partner auch profitiert. Will man das aus irgendwelchen Gründen verhindern, braucht man einen Ehevertrag. Sinnvoll ist das auch, wenn es Kinder aus vorherigen Ehen gibt. Oder wenn die Partner aus unterschiedlichen Ländern kommen. Dann kann man festlegen, welches Recht im Falle einer Scheidung gelten soll. Wenn ein Partner hohe Schulden hat, braucht man dagegen keinen Vertrag. Die Schulden bringt derjenige allein in die Ehe mit hinein und nimmt sie auch alleine wieder mit heraus.

Und was genau lässt sich im Ehevertrag festlegen?

Eigentlich ziemlich viel. Man kann das Anfangsvermögen festhalten, kann den Zugewinnausgleich beschränken oder auch Gütertrennung vereinbaren. Dann gibt es bei der Scheidung überhaupt keinen Ausgleich des Vermögens. Entscheidend ist, dass die Regelungen am Ende nicht als unfair gelten. Wenn ein Gericht feststellt, dass jemand seinen Ehepartner deutlich übervorteilt hat, könnte der Vertrag unwirksam sein, zumindest teilweise.

Zum Beispiel kann man nicht grundsätzlich den Anspruch auf Betreuungsunterhalt ausschließen. Auf Unterhalt wegen Alter und Krankheit können die Partner verzichten, wenn beide zu Beginn der Ehe gesund und jung sind. Wenn aber schon absehbar ist, dass das ein Thema werden könnte, lässt sich der Unterhalt nicht komplett ausschließen. Das Gericht stellt immer die Frage: Wird ein Partner im Vertrag systematisch benachteiligt? Dabei berücksichtigt es auch, ob beide Partner aufgeklärt waren und wussten, worauf sie sich einlassen. Wenn zum Beispiel der eine Wirtschaftsrechtsanwalt ist und der andere Künstler, schauen sich das die Richter wahrscheinlich genauer an.

Sollte sich jeder Partner einen Anwalt nehmen, bevor er den Ehevertrag unterschreibt?

Eigentlich lässt sich das gut gemeinsam über einen Notar regeln. Den braucht man auf jeden Fall, um den Vertrag zu beglaubigen. Davor sollte er die Partner aber auch beraten und sie über die Risiken und Vorteile der gewünschten Regelungen aufklären. Nach der Notarberatung sollte also niemand mehr völlig blauäugig einen Vertrag unterschreiben, der ihm dann zum Verhängnis wird. Ein Anwalt könnte aber in besonders komplizierten Fällen sinnvoll sein. Oder auch dann, wenn die Partner unterschiedliche Nationalitäten haben.

Was kostet das ganze denn?

Das hängt davon ab, wie viel Vermögen da ist - nicht davon, wie kompliziert die ganze Sache ist. Von daher: Lassen Sie sich ausführlich beraten, so dass Sie das Ganze auch verstehen und nur das unterzeichnen, was Sie auch wollen. Und wenn Sie dann am Ende feststellen, dass sie den Ehevertrag gar nicht brauchen, dann müssen sie auch keinen abschließen. Dann bekommt der Notar zwar auch Geld für die Beratung, aber weniger als wenn Sie den Vertrag tatsächlich unterschreiben würden. Bei einem Reinvermögen von beispielsweise 80.000 Euro kommen für den Ehevertrag knapp 440 Euro zusammen. Verzichtet man auf die Beurkundung, bleibt es bei rund 220 Euro plus Auslagen und Mehrwertsteuer.

Kann man den Vertrag im Nachhinein auch ändern?

Ja, das geht. Der Vertrag ist nicht in Stein gemeißelt und es kann ja immer sein, dass sich im Leben Grundlegendes ändert. Zum Beispiel, wenn der Partner noch ein Kind hat, von dem er vielleicht selbst gar nichts wusste. Oder wenn sich die Eheleute entscheiden, gemeinsam ins Ausland zu gehen, aber die Vertragsdetails sehr auf deutsches Recht zugeschnitten sind. Dann kann man sich jederzeit an einen Notar wenden und die Regelungen anpassen lassen.

Mit Hermann-Josef Tenhagen sprach Isabell Noé

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