Unsitte HandtuchreservierungenWer keine Sonnenliege ergattert, hat Anspruch auf Entschädigung

So ein Urlaub geht ganz schön ins Geld. Da sollte man meinen, dass zumindest eine Sonnenliege am Pool zu haben ist. Oft ist dem aber nicht so, weil andere bereits mit dem Handtuch schneller waren. Was nicht in Ordnung ist, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Mit Handtüchern reservierte Sonnen- oder Poolliegen sorgen bei Urlaubern mitunter für Verdruss - und bei einer Pauschalreise kann dies laut einem Gerichtsurteil sogar einen Mangel darstellen.
Das Amtsgericht Hannover sah die entsprechende Klage eines Mannes, der mit seiner Familie eine Pauschalreise auf die griechische Insel Kos unternommen hatte, als begründet an, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Insgesamt hatte der Kläger 986,70 Euro gefordert (Az.: 527 C 9826/25).
Laut dem Urteil des Amtsgerichts, das bereits im April erging, war die Reise "aufgrund fehlender zur Nutzung zur Verfügung stehender Liegen mangelbehaftet". Der Kläger hatte demnach moniert, dass nach der Frühstückszeit bereits sämtliche Liegen mit Handtüchern reserviert gewesen seien, ohne dass andere Gäste diese genutzt hätten - und obwohl die Regeln des Hotels eben jenes Verhalten untersagt hätten.
Da er sich diesbezüglich aber vergeblich an den Reiseveranstalter wandte, darf der Reisepreis dem Urteil zufolge für die geltend gemachten zehn Tage um täglich 15 Prozent gemindert werden. Der Gerichtssprecher wies darauf hin, dass es sich um einen Einzelfall handele. Bereits im Jahr 2023 sei das Amtsgericht in einem ähnlichen Fall aber ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass der Reiseveranstalter zum Einschreiten gehalten ist. Andernfalls könne sich der Reisepreis mindern, weil die Reiseleistung mangelhaft sei.
Was sollten Urlauber tun, wenn sie mit der Liegen-Situation unzufrieden sind?
Grundsätzlich kommt es bei der Frage, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht, darauf an, was in der konkreten Leistungsbeschreibung für das Hotel stand und welche Erwartungen ein Reisender entsprechend an die Unterkunft haben durfte.
Erst einmal Nachweise sichern, also Fotos von der Poollandschaft und den Liegen machen. Danach den Veranstalter kontaktieren und den Mangel rügen - es reicht nicht, wenn man das nur an der Hotelrezeption macht. Also entweder sich an den Reiseleiter des Veranstalters vor Ort wenden, ein Mängelprotokoll ausfüllen und das von ihm bestätigen lassen, oder per Mail mit angehängten Fotos den Kundenservice anschreiben.
Wichtig ist, den Mangel so konkret wie möglich zu beschreiben. Also nicht nur reklamieren: "Ich finde keine Liege." Sondern ausführen: "Es gibt nur 20 Liegen, wie Sie auf dem Foto sehen." Es muss aus der Mängelanzeige klar werden, worum es geht. Und man sollte den Mangel umgehend rügen - denn erst ab dem Zeitpunkt kommt eine Reisepreisminderung in Betracht.