Hamburg & Schleswig-Holstein Auftakt zum Prozess um Messerattacke in Kiel
15.09.2025, 10:48 Uhr
Am Rande einer Kundgebung von Kurden in der Kieler Innenstadt wird ein Mann durch einen Messerangriff schwer verletzt. Jetzt muss sich der mutmaßliche Täter vor dem Landgericht Kiel verantworten.
Kiel (dpa/lno) - Nach einem Messerangriff in der Kieler Fußgängerzone im Januar dieses Jahres hat vor dem Landgericht Kiel der Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25 Jahre alten Angeklagten versuchten Totschlag in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung vor.
Der Anklage zufolge soll der aus Syrien stammende Mann am 25. Januar 2025 gegen 13.30 Uhr in der Kieler Fußgängerzone einen Teilnehmer einer kurdischen Veranstaltung mit Messerstichen an der Brust und am Bauchraum getroffen und verletzt haben.
Zuvor habe der Angeklagte die Teilnehmer der Versammlung beschimpft und verbal provoziert, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage. Die Kurden hatten in Kiel an diesem Tag den zehnten Jahrestag der Befreiung der Stadt Kobane gefeiert.
Dann, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, habe der Angeklagte ein elf Zentimeter langes Messer gezogen und "Wir werden euch alle töten. Ich komme aus der Stadt Deir El Zoor" gerufen. Er habe versucht, einen Mann mit dem Messer zu treffen, der habe ihn aber abwehren können.
Vier Zentimeter lange Stichwunde
Daraufhin habe der Angeklagte mehrfach auf einen zweiten Mann eingestochen und ihm eine vier Zentimeter lange Stichwunde in den Oberbauch zugefügt. "Nur durch Zufall blieben lebenswichtige Organe unverletzt", heißt es in der Anklage. Einen Stich in Richtung Herz habe das Opfer durch eine Tasche abwehren können.
Der Angeklagte habe erkannt, dass er seinen Angriff nicht fortsetzen könne und habe sich vom Tatort entfernt. Das Messer habe er in eine Mülltonne geworfen. Später hatte sich der Angeklagte bei der Polizei gestellt. Seitdem ist er in der Justizvollzugsanstalt Neumünster inhaftiert.
Der Vorsitzende Richter Stefan Becker erklärte, der Generalbundesanwalt habe eine Übernahme des Verfahrens abgelehnt, da kein Anfangsverdacht auf eine terroristische Handlung bestehe.
Die Verteidiger des Angeklagten kündigten eine Erklärung für den zweiten Verhandlungstag an. Für den Prozess sind bisher 21 weitere Verhandlungstage bis Ende Februar 2026 eingeplant. Der nächste Verhandlungstermin ist am 18. September.
Quelle: dpa