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Nordrhein-Westfalen Landtag erörtert Maßnahmen gegen digitalen Voyeurismus

Ein Mann filmt im Frühjahr den Po einer joggenden Kölnerin. Anzeigen kann sie ihn nicht, weil das Verhalten laut Polizei nicht strafbar ist. Ändert sich das bald?

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Landtag beschäftigt sich am Donnerstag (10.00 Uhr) mit der Frage, wie heimliche voyeuristische Aufnahmen und die damit verbundene sexuelle Belästigung von Frauen wirksam bestraft werden können. Anlass ist die Ankündigung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Formen des digitalen Voyeurismus künftig strafrechtlich erfassen soll. 

Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen im Düsseldorfer Landtag wollen in einer Aktuellen Stunde erörtern, welche Erwartungen an einen solchen Gesetzentwurf zu stellen sind und wie mögliche landespolitische Begleitmaßnahmen aussehen könnten. Am Freitag steht das Thema auch auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz der Länder. 

Hintergrund ist auch der Fall einer Kölnerin, deren Po beim Joggen im Frühjahr von einem Mann gefilmt worden war. Als die ihn anzeigen wollte, war ihr mitgeteilt worden, das Verhalten des Mannes sei nicht strafbar. Im Sommer hatte die Frau dann NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) eine Petition übergeben mit dem Ziel, Voyeur-Aufnahmen unter Strafe zu stellen.

Quelle: dpa

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