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Rheinland-Pfalz & Saarland Keine Messer und Waffen mehr in Bus und Bahn

Es geht nicht nur um das Sicherheitsgefühl, sondern auch um ganz konkrete Taten: "Waffen und Messer braucht es in der Öffentlichkeit nicht", mahnt der Innenminister.

Mainz (dpa/lrs) - Messer und Waffen werden in den Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs von Rheinland-Pfalz verboten. Die Verschärfung des Waffengesetzes soll ab Ende November zu Beginn der Weihnachtsmarktsaison gelten, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) in Mainz. Das Sicherheitsgefühl der Menschen im Land werde mit der Maßnahme verbessert und die Prävention vor Gewalttaten gestärkt. "Waffen und Messer braucht es in der Öffentlichkeit nicht."

Für welche Messer gilt die Regel?

Die Antwort des Innenministers ist eindeutig: für alle. Als Ausnahmen nennt Ebling das gerade gekaufte Küchenmesser oder ein Taschenmesser, das auf der nächsten Wanderung mitgenommen werden soll. Auch Handwerkerinnen und Handwerker können ihre Arbeitsgeräte mitnehmen. Voraussetzung ist aber, dass die Messer verpackt oder in einer Tasche und damit nicht zugriffsbereit mitgenommen werden. 

Was passiert bei Verstößen gegen die neue Regelung?

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet. Ob der volle Rahmen ausgeschöpft oder zunächst eine Verwarnung ausgesprochen wird, liegt im Ermessen der Bußgeldstellen der Landkreise. 

Wie soll das neue Waffenrecht durchgesetzt werden?

Polizei und kommunale Vollzugsdienste werden mit entsprechenden Kontrollbefugnissen ausgestattet. Die Einsatzkräfte sollen stichprobenartige Überprüfungen im ÖPNV durchführen und so Präsenz zeigen. Auch Kontrolltage, vor allem in Oberzentren, soll es geben. Gerade zu Beginn der Adventszeit werden die Kontrollen verstärkt spürbar sein. 

Die Ordnungshüter sollen sich bei ihren Kontrollen Verhältnismäßigkeit auf die Fahne schreiben und nicht kriminalisieren. Extra neues Personal für diese Aufgaben ist nach Angaben des Innenministeriums nicht vorgesehen. 

Wen hat die Polizei besonders im Blick?

Wegen Vorfällen mit Messerkriminalität sind bei der Polizei in Rheinland-Pfalz vor allem männliche Jugendlichen und junge Männer im Visier. Dazu kommen nach Angaben des Innenministers Personen mit Fluchtbiografie sowie eine kleine Gruppe von Mehrfach- und Intensivtätern, die immer wieder durch Taten im Bereich der Gewaltkriminalität auffällig werden.

Welche Daten werden in der Kriminalstatistik geführt?

In der Kriminalstatistik werden für das vergangene Jahr 553 Fälle von Messerkriminalität erfasst. Darunter fallen neben Delikten wie Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung vor allem Bedrohungen. Rund die Hälfte der Vorkommnisse fanden im öffentlichen Raum statt. In den Jahren zuvor lagen die erfassten Taten niedriger: 2023 wurden 447 Fälle von Messerkriminalität registriert, im Jahr zuvor 436 Taten.

Welche rechtliche Grundlage gibt es?

Das Land will eine Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im ÖPNV auf den Weg bringen. Rechtlich geregelt wird auch die Kontrollbefugnis für die Polizei und kommunale Vollzugsdienste. Die Notwendigkeit für eine lokal eingegrenzte Waffenverbotszone sieht Innenminister Ebling derzeit nicht. Die Möglichkeit, eine solche Zone einzurichten, wird jedoch ebenfalls vorbereitet. 

Setzt die rheinland-pfälzische Regelung auf Bundesrecht auf?

Bundesweit gilt seit Herbst vergangenen Jahre bereits ein generelles Verbot für das Führen von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Messen, Konzerte und Weihnachtsmärkten sowie im öffentlichen Personenfernverkehr mit Fernzügen und Reisebussen.

Quelle: dpa

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