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Thüringen Mit Kabelbinder Mutter erdrosselt? Prozess nach Revision

Die eigene Mutter soll er erdrosselt haben und wurde wegen Totschlags verurteilt - doch der Bundesgerichtshof kassierte den Richterspruch mit dem Hinweis, eine Sache genauer zu prüfen.

Meiningen (dpa/th) - Er soll seine eigene Mutter mit einem Kabelbinder erdrosselt haben und steht deswegen erneut vor dem Landgericht Meiningen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 45-Jährigen vor, im Juli 2023 in die Meininger Wohnung seiner schlafenden oder zumindest schlaftrunkenen Mutter eingedrungen zu sein und sie getötet zu haben.

Er soll die Wohnungstür eingetreten haben, zu der im Bett liegenden 69-Jährigen gegangen sein, ihr den Kabelbinder um den Hals gelegt und so lange zugezogen haben, bis diese keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Danach habe er die Autoschlüssel der Mutter genommen und sei mit deren Auto nach Hause gefahren. Der Deutsche habe damit auch gegen ein Kontaktverbot verstoßen, so die Anklage. Er war bereits in der Vergangenheit gegen seine Mutter gewalttätig geworden.

Angeklagter äußert sich zunächst nicht

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob er sich zur Sache äußern wolle, sagte der gleichgültig wirkende Angeklagte beim Prozessauftakt: "Da gibt's nichts zu sagen."

Voriges Urteil teilweise aufgehoben

Der Angeklagte war in der Sache bereits im März 2024 am Landgericht Meiningen unter anderem wegen Totschlags zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die auf Mord geklagt hatte, und die Verteidigung gingen in Revision.

Der Bundesgerichtshof gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und hob das Urteil in Teilen auf. Unter anderem sei das Mordmerkmal der Heimtücke nicht ausreichend geprüft worden, so die Begründung aus Karlsruhe. In dem Teil des Urteils, der nicht aufgehoben wurde, verwies das Gericht auf eine seitens eines Gutachters attestierte Persönlichkeitsstörung des 45-Jährigen.

Mutter hatte kurz vor Tod mit Polizei telefoniert

Fünf weitere Verhandlungstermine sind bis Ende September angesetzt. Polizeibeamte sollen als Zeugen, zudem Gerichtsmediziner und Sachverständige gehört werden. Am 23. September soll auch der Polizeihauptkommissar geladen werden, der noch knapp eine Stunde vor dem Tod der Mutter mit ihr telefoniert haben soll: Die Frau hatte sich mehrfach bei der Polizei aus Furcht vor ihrem Sohn gemeldet.

Quelle: dpa

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