EU verhilft Käufern zu Recht Fehlkauf im Urlaub
01.07.2008, 17:41 UhrEine im Urlaub gekaufte Kamera funktioniert nach wenigen Wochen nicht mehr, die Mail an den Verkäufer im Ausland bleibt ohne Antwort: Auf solchen Problemen mit EU-Anbietern müssen Verbraucher nicht allein sitzenbleiben.
Im Fall der Kamera kann sich der Käufer an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) wenden. In den vergangenen Jahren wurden mit seiner Hilfe durchschnittlich zwei Drittel solcher Fälle außergerichtlich geregelt, wie das Verbraucherzentrum in Kehl mitteilt.
Viele Tipps und Informationen, welche Stellen bei Problemen mit Anbietern aus EU-Nachbarländern helfen, enthält die Broschüre "Recht haben - Recht bekommen", die in Zusammenarbeit mit dem Bundesverbraucherschutzministerium (BMELV) in Berlin entstanden ist. Das EVZ Deutschland bietet Verbrauchern auch ein Online-Formular, in dem sie ihre Probleme schildern können. Der Fall wird online erfasst und unmittelbar von der zuständigen Stelle bearbeitet.
Quelle: ntv.de