Reise

Bahn-Verspätungen Gutscheine im ICE, IC und EC

Bei erheblichen Zug-Verspätungen im Fernverkehr haben Reisende einen Anspruch auf eine Teilerstattung der Fahrtkosten. Das teilt die Deutsche Bahn in Berlin mit.

"Wenn der Zug mehr als eine Stunde zu spät ist, erstatten wir 20 Prozent des Fahrpreises in Form eines Gutscheins", sagt Achim Stauß von der Deutschen Bahn. Die Regelung gelte jedoch nur auf ICE-, IC- und EC-Verbindungen. Im Regionalverkehr gibt es für Bahn-Reisende außer in zwei Pilotbezirken bislang kein Geld bei Verspätungen.

Auch erhalten Reisende nur dann Geld zurück, wenn der Zug selbst mehr als eine Stunde hinter dem Zeitplan fährt, sagt Hartmut Buyken vom Fahrgastverband Pro Bahn. "Wenn man beispielsweise durch eine 20-Minuten-Verspätung seinen Anschluss verpasst und dadurch mehr als eine Stunde später am Ziel ankommt, gibt es nichts." Den Gutschein einzulösen sei zudem ein "qualvoller Prozess", kritisiert Buyken.

Nach Aussage der Deutschen Bahn funktioniert die Erstattung folgendermaßen: "Normalerweise verteilt der Zugbegleiter die Gutscheinkarten noch während der Fahrt", erklärt Stauß. Wenn das nicht klappt, muss der Reisende innerhalb von zwei Tagen seinen Anspruch beim DB-Service Point oder einem Reiseschalter geltend machen. Mit Gutscheinkarte und Fahrschein bekommen Reisende dann beim nächsten Kartenkauf den entsprechenden Nachlass. "Der Fahrschein ist wichtig, weil sich nach seinem Preis die Erstattung von 20 Prozent berechnet", sagt Stauß.

Keine Gutscheine fürs Internet

Die Gutscheinkarte ist jedoch vorerst nur einen Monat lang gültig. Wer bis dahin keinen neuen Fahrschein gekauft hat, muss die ursprüngliche Gutscheinkarte am Schalter in einen Reisegutschein eintauschen. Dieser ist dann ein Jahr lang gültig. Im Zug, am Fahrkartenautomaten oder im Internet können die Gutscheine nicht eingelöst werden.

Übrigens gilt das gesetzliche Recht des Bahnreisenden auf Erstattung nur dann, wenn nicht "höhere Gewalt" wie beispielsweise ein Unwetter die Verspätung verursacht. Die Bahn lässt nach eigenen Aussagen mitunter aber auch Kulanz walten: "Beim Sturm 'Kyrill' haben wir viele Gutscheinkarten verteilt", sagt Stauß.

Näheres zu den Erstattungen und dem Einlösen von Gutscheinen erfahren Reisende auf der Homepage der Deutschen Bahn oder unter der Servicenummer 11861.

Quelle: ntv.de

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