Reise

Bei Reisemängeln Schon im Urlaub beschweren

Pauschaltouristen sollten noch am Urlaubsort die Beseitigung eines Reisemangels verlangen. Ist das unmöglich, können sie eine Ersatzleistung fordern, rät die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) in Heilbronn.

Kümmert sich der Veranstalter nicht um die Kakerlaken im Hotelzimmer oder den schmutzigen Swimming-Pool, kann der Reisende nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückverlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Urlauber sich bereits im Urlaub beschwert hat.

Außerdem muss der Anspruch innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend gemacht werden. Am besten werde die Forderung per Einschreiben mit Rückschein an den Veranstalter geschickt, raten die Experten. Darin sollte der Urlauber genau erklären, wegen welcher Mängel er bestimmte Ansprüche stellt. Die Mängel sollten so exakt und ausführlich wie möglich beschrieben werden.

Außerdem empfehlen die Experten die Angabe einer möglichen Mindestsumme als Entschädigung. Die Höhe der Rückerstattung ergebe sich dabei aus Art, Dauer und Intensität des Mangels. Eine Orientierung könne die so genannte Frankfurter Tabelle geben, mit der das Frankfurter Landgericht versucht hat, verschiedene Mängelgattungen und die jeweilige prozentuale Minderung des Reisepreises zu erfassen. Beispiele für Reisemängel und entsprechende Preisminderungen finden Verbraucher auch im Merkblatt "Reisemängel".

Quelle: ntv.de

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