Dabei ist es ganz einfach Balkonkraftwerk nicht angemeldet – droht ein Bußgeld?
06.06.2024, 10:54 Uhr
Ein Balkonkraftwerk muss ordnungsgemäß angemeldet sein. Doch was passiert, wenn es das nicht ist?
(Foto: istockphoto.com)
Beim Kauf eines Balkonkraftwerks hat nicht jeder auf dem Zettel, dass die Anlage auch angemeldet werden muss. Tatsächlich ist das Pflicht in Deutschland. Andernfalls droht Ärger.
Mehr als 500.000 Balkonkraftwerke zählt die Bundesnetzagentur seit Anfang Juni. Dabei wird aber auch davon ausgegangen, dass es noch eine relativ hohe Dunkelziffer an Balkonkraftwerken gibt, denn obwohl es eine Pflicht zur Anmeldung gibt, kommt der nicht jeder nach oder vergisst es schlichtweg. Doch was passiert in diesem Fall? Wir klären auf.
Balkonkraftwerk nicht angemeldet: 50.000 Euro Strafe möglich
Besitzer eines Balkonkraftwerks haben nach der Inbetriebnahme einen Monat Zeit, die Anlage anzumelden. Erfolgt das nicht, gilt das als Ordnungswidrigkeit. Nach Paragraf 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind dabei bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich – zumindest theoretisch. Ebenfalls möglich: Eine Strafzahlung an den Netzbetreiber in Höhe von zehn Euro für jedes Kilowatt installierter Leistung pro Monat. Ist ein 800 Watt Balkonkraftwerk ein Jahr unangemeldet in Betrieb, liegt die Strafzahlung also bei 96 Euro. Das ist ärgerlich, zumal entsprechende Anlagen in der Anschaffung auch schon einige hundert Euro kosten. Vergleichsweise günstig gibt es ein Balkonkraftwerk mit 880 Wp im Komplettpaket mit Anschlusskabel, Wechselrichter und Halterungen aktuell bei Kleines Kraftwerk.
Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.
Fälle, in denen mehrere tausend Euro an Bußgeld für ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk gezahlt werden mussten, sind bislang nicht bekannt. Kleinere Bußgelder sind zwar möglich, aber in der Regel auch eher unwahrscheinlich. Die private Solarstromproduktion soll in Deutschland gefördert werden, strenge Strafverfolgung im Falle einer Nicht-Anmeldung wäre da wohl eher kontraproduktiv. Dazu kommt, dass ein registriertes Balkonkraftwerk überhaupt erst dann auffällt, wenn Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Wird die Energie direkt verbraucht oder gespeichert, bleibt das Balkonkraftwerk für den Netzbetreiber quasi unsichtbar.
Balkonkraftwerk anmelden: So geht's!
Um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben, soll der Kauf eines Balkonkraftwerks so einfach und die bürokratischen Hürden so niedrig wie möglich sein. Dazu wurde bereits im April das Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke deutlich vereinfacht: Vorher musste dafür sowohl die Bundesnetzagentur als auch der örtliche Netzbetreiber informiert werden. Nun reicht ein Eintrag im Stammdatenregister der Bundesnetzagentur. Der ist schnell online zu erledigen und wurde auch bereits vereinfacht, indem die Zahl der benötigten Angaben reduziert wurde:
- Adresse
- Inbetriebnahmedatum
- Anzahl der Module
- Bruttoleistung der gesamten Anlage
- Ausrichtung und Neigungswinkel
Nach dem Ausfüllen der Angaben ist die Registrierung abgeschlossen. Weitere Daten müssen nur eingetragen werden, wenn zum Balkonkraftwerk noch ein Speicher gehört. Der ist dann hilfreich, wenn die Anlage regelmäßig mehr Strom produziert als gleichzeitig verbraucht wird. Ohne Speicher wird diese Energie ungenutzt ins öffentliche Netz gespeist. Mit einem Speicher ist der Strom noch nutzbar, wenn die Anlage keinen Strom produziert, etwa in der Nacht. So können Balkonkraftwerk-Besitzer nahezu das gesamte Potenzial ihrer Anlage nutzen. Balkonkraftwerke mit Speicher sind in der Regel allerdings deutlich teurer. Ein gutes Angebot gibt es aber aktuell bei Ebay mit der Anlage von Pianeta mit zwei Modulen mit je 415 Watt und einem 2,2-Kilowatt-Speicher für unter 1.000 Euro.
Tipp: Weitere Anregungen zu lohnenden Schnäppchen und guten Angeboten finden sich in unserem täglich aktuellen ntv.de-Deal-Ticker.
Warum muss ein Balkonkraftwerk überhaupt angemeldet werden?
Die Anmeldung des Balkonkraftwerks ist vor allem für die Netzsicherheit wichtig. Wenn der Netzbetreiber weiß, wann und von wo in etwa wie viel Strom kommt, lassen sich beispielsweise Überlastungen verhindern. Außerdem kann so bei Arbeiten an den Leitungen sichergestellt werden, dass kein Strom mehr fließt. Die Anmeldung trägt also nicht nur zum reinen Gewissen bei, sondern auch zur allgemeinen Sicherheit. Aber es hat auch persönliche Vorteile für den Balkonkraftwerk-Besitzer. Durch die Registrierung sieht der Netzbetreiber, ob gegebenenfalls der Stromzähler ausgetauscht werden muss. Dies erfolgt dann ohne Kosten für den Besitzer des Balkonkraftwerks. Entsteht beispielsweise durch einen technischen Defekt am Balkonkraftwerk ein Schaden am Gebäude, kann es sein, dass die Versicherung die Kosten nur teilweise oder gar nicht übernimmt, wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß angemeldet ist. Mit der Anmeldung des Balkonkraftwerks sind Besitzer also auf der sicheren Seite, und das Ganze dauert auch nur wenige Minuten.
Quelle: ntv.de