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GKV reicht nicht aus? Zahnzusatzversicherung auf den Zahn gefühlt

Zahnzusatzversicherung: Wie groß ist die Versorgungslücke bei der gesetzlichen Krankenkasse wirklich?

Zahnzusatzversicherung: Wie groß ist die Versorgungslücke bei der gesetzlichen Krankenkasse wirklich?

(Foto: istockphoto.com)

Von Prophylaxe über Zahnersatz bis zu Bleaching oder kieferorthopädischen Behandlungen: Zahnmedizinische Versorgung hat ihren Preis. Leider deckt die gesetzliche Krankenkasse nicht alle Leistungen ab – für viele kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen.

Zahnmedizinische Versorgung ist ein Thema, das oft unterschätzt wird, bis ein Problem auftritt. Wer plötzlich vor hohen Kosten für Zahnbehandlungen steht, muss leider schnell erkennen, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht alles abdeckt. Hier kommt die Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Doch was sind die Unterschiede, und wann lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Was bietet eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke zwischen den Leistungen der GKV und den tatsächlichen Kosten moderner Zahnmedizin. Die Zusatzversicherung von MaxCare garantiert beispielsweise sowohl eine komplette Kostenerstattung bei Zahn-, Parodontose- und Wurzelbehandlungen als auch für Zahnersatz, Zahnimplantate und kieferorthopädische Behandlungen. Je nach Tarif sind ebenfalls Prophylaxe und Bleaching im Paket inkludiert: Als Testsieger bei Stiftung Warentest (08/2024) ging der Exklusiv-Versicherungsschutz von MaxCare hervor.

Die Leistungen im Überblick:

  • 100 Prozent Kostenerstattung: Zahnbehandlung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung
  • 100 Prozent Kostenerstattung: Zahnersatz, Zahnimplantat, Kieferorthopädie
  • Bis zu 200 Euro bei Prophylaxe abgedeckt
  • Bis zu 200 Euro bei zahnaufhellenden Maßnahmen wie Bleaching abgedeckt
  • Testurteil der Stiftung Warentest (08/2024): "sehr gut" (0,5)
  • Exklusiv-Tarif ab 16,60 Euro monatlich (je nach Geburtsjahr)
  • Bonus: 30 Euro Gutschein
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Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.

Im Vergleich: Was deckt die gesetzliche Krankenversicherung ab?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in der Regel eine Grundversorgung an zahnmedizinischen Behandlungen an. Dazu zählen:

  • Regelversorgung bei Zahnersatz: Die Krankenkasse übernimmt meist 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung (zum Beispiel einfache Kronen oder Brücken).
  • Prophylaxe: Basisleistungen wie die Entfernung von Zahnstein einmal im Jahr sind meist inkludiert.
  • Notwendige Behandlungen: Dazu gehören Füllungen, Wurzelbehandlungen und chirurgische Eingriffe.

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Warum reicht die GKV nicht aus?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind begrenzt, denn die Regelversorgung deckt lediglich medizinisch notwendige Behandlungen ab. Ästhetische und moderne Lösungen, die oft langlebiger und angenehmer sind, fallen in die Eigenleistung. Beispiele:

  • Hochwertiger Zahnersatz wie Implantate oder Keramikkronen
  • Professionelle Zahnreinigungen (häufig nicht oder nur teilweise übernommen)
  • Unsichtbare Zahnspangen oder Bleaching für ästhetische Ansprüche

Das Resultat ist eine Versorgungslücke, die schnell ins Geld gehen kann. Ein Beispiel: Werden für ein Zahnimplantat mit verblendeter Metall-Keramik-Krone unterm Strich 2.600 Euro fällig, liegt der Anteil der gesetzlichen Krankenkasse je nach Bonusheft-Bonus bei circa 500 Euro – die restlichen 2.100 Euro müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Ein guter privater Zahnzusatztarif reduziert diesen Betrag enorm: Je nach Tarif ist sogar eine Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent im Paket enthalten.

Tipp: Der Anbieter Maxcare hat verschiedene Zahnzusatzversicherungen in petto, die jene Versorgungslücken schließen sollen. Hier können Interessierte die Maxcare Zahnzusatz-Tarife miteinander vergleichen.

Besser vorsorgen mit Testsieger-Zahnbürsten

Wer Probleme mit den Zähnen hat, sollte besser früher als später die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse oder einer Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen. Mit gewissenhafter täglicher Zahnpflege lassen sich aber viele Schwierigkeiten vermeiden. Auch beim Zähneputzen hilft für die größtmögliche Wirkung ein Blick auf aktuelle Tests:

Unter den elektrischen Zahnbürsten sticht die Oral-B iO Series 3 hervor, die bei Stiftung Warentest im Dezember 2024 zum Testsieger gekürt wurde. Die Tester werteten in den Kategorien "Zahnreinigung" und "Handhabung" mit "gut", die Haltbarkeit kommt sogar mit "sehr gut" weg. Das Ergebnis spricht mit einer 1,9 für sich und bedeutet den Testsieg.

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Wer lieber auf Schallzahnbürsten setzt, ist mit der Philips Sonicare DiamondClean 9900 Prestige am besten bedient. Sie wurde bei Stiftung Warentest bereits 2023 zum Testsieger erklärt und erreichte die Gesamtnote 1,8. Besonders hervor sticht im Test die Kategorie "Zahnreinigung", in der das Philips-Modell mit einer 1,4 glänzte.

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Fazit: Wie unterscheiden sich Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine solide Basis für die zahnmedizinische Versorgung, reicht aber nicht aus, um hohe Kosten für moderne und ästhetische Zahnbehandlungen abzudecken. Eine Zahnzusatzversicherung mag daher für viele eine sinnvolle Ergänzung sein, um finanzielle Risiken zu minimieren und hochwertige Zahnmedizin zu ermöglichen. Wer auf der Suche nach einer passenden Lösung ist, sollte sich genau informieren und Tarife vergleichen – ein gesundes Lächeln ist schließlich unbezahlbar!

Quelle: ntv.de

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