Kunstfehler bei Jungfußballer 1,36 Millionen Schadenersatz
19.02.2008, 18:59 UhrDas Landgericht Bielefeld hat einem früheren Jugendfußballer nach einem ärztlichen Kunstfehler 1,36 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen. Der heute 33-Jährige hatte eine Bielefelder Klinik auf Entschädigung aus entgangenen Einnahmen als Profifußballer verklagt, weil er nach einer Sportverletzung falsch behandelt worden war.
Der damals 18-Jährige hatte 1993 in einem A-Jugendspiel des DSC Arminia Bielefeld einen Meniskusabriss und einen Kreuzbandbandriss erlitten. Eine Infektion in dem Knie behandelten die Ärzte zu spät. Das Landgericht wertete dies als groben Behandlungsfehler. Die Richter fällten damit erstmals in Deutschland ein Urteil in einem solchen Fall (Az.: 4 O 234/03).
Weil dem 18-Jährigen von Experten seinerzeit eine Karriere als Profifußballer vorausgesagt worden war, errechnete das Gericht eine wahrscheinliche Dauer der Laufbahn von noch 13 Jahren. Einen Vergleich über die Schadenersatzforderung hatte die Bielefelder Klinik vor wenigen Wochen abgelehnt.
Nach einer ersten Operation hatte sich in dem Knie eine Infektion gebildet, die erst Wochen später während weiterer Operationen behandelt wurde. Schließlich musste der Außenmeniskus völlig entfernt werden. 2003 verklagte der Sportler die Mediziner dann auf Schadenersatz in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Er sei um seine Karriere als Bundesligaspieler gebracht worden. Dem Jugendfußballer war seinerzeit ein Vertrag als Lizenzkicker bei Arminia Bielefeld in Aussicht gestellt worden. Der damals 18-Jährige galt als "diszipliniert und ehrgeizig".
Strittig blieb unter den Sachverständigen allerdings, ob der Fußballer nach Verletzung und Infektion - deren Entstehung nicht von den Ärzten zu verantworten ist - sein ursprüngliches Leistungsvermögen hätte zurückgewinnen können. Mehrere Gutachter konnten diese Möglichkeit nicht gänzlich ausschließen.
Quelle: ntv.de