"Meilenstein der Dopingbekämpfung" DLV-Präsident Prokop lobt Gesetzentwurf
01.10.2014, 19:10 Uhr
(Foto: dpa)
Das geplante Anti-Doping-Gesetz der Bundesregierung sorgt im organisierten Sport für Zuspruch und Skepsis. Clemens Prokop vom Leichtathletik-Verband glaubt an einen Durchbruch im Kampf gegen die "Seuche Doping". Es gibt aber auch Zweifler.
DLV-Präsident Clemens Prokop begrüßt den Gesetzentwurf für ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland. Das Papier sei laut Prokop ein "Meilenstein in der Geschichte der Dopingbekämpfung". Der Präsident des Deutschen Leichtathletik Verbandes verspricht sich davon "erstmals stringente strafrechtliche Vorschriften gegen Doping. Es wäre ein breiter Weg, der hier beschritten wird gegen die Seuche Doping", sagte Prokop hr-info.
Prokop kritisierte, dass Deutschland bei der Verfolgung von Doping im Sport deutlich hinter anderen Ländern hinterherhinkt: "Es ist ja ein bisschen problematisch bei der Glaubwürdigkeit, wenn wir von anderen Ländern stringente Maßnahmen einfordern, ohne die zu Hause selbst umzusetzen." Prokop spricht sich seit Jahren für ein scharfes Anti-Doping-Gesetz aus und ist damit eine Ausnahme unter deutschen Sportfunktionären.
Der Deutsche Olympische Sportbund hatte in einer ersten Stellungnahme verhalten reagiert. "Sobald uns der Referentenentwurf und seine Begründung offiziell vorliegen, werden wir uns eine Meinung bilden", ließ Präsident Alfons Hörmann mitteilen.
Der Präsident des Deutschen Skiverbandes (DSV), Franz Steinle, plädierte mit Blick auf den Entwurf zum Anti-Doping-Gesetz für Augenmaß. "Der DSV ist seit vielen Jahren ein strikter Verfechter der Null-Toleranz-Politik im Kampf gegen Doping. Deshalb begrüßen wir es grundsätzlich, wenn mit Hilfe eines Anti-Doping-Gesetzes die entsprechenden rechtlichen Grundlagen verbessert und klarer definiert werden, um Manipulationen im Sport noch effektiver zu verfolgen und zu sanktionieren", sagte Steinle.
Für eine eingehende Bewertung des aktuellen Referenten-Entwurfs der drei beteiligten Ministerien bedürfe es aber noch der entsprechenden fachlichen Gesetzesbegründung, die derzeit noch nicht vorliege, erklärte der Jurist. "Insofern bleibt abzuwarten, ob der Entwurf als Grundlage für ein wirkungsvolles Anti-Doping-Gesetz in Deutschland dienen kann oder ob gegebenenfalls noch Änderungen geltend zu machen sind. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die staatliche und die Sport-Gerichtsbarkeit in Einklang stehen und sich keinesfalls gegenseitig behindern sollten", betonte der DSV-Präsident.
Nach dem neuen Gesetzentwurf aus dem Innen- und dem Justizministerium soll Doping zum Straftatbestand werden. Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit soll eingeführt werden, die eine Verschärfung der bislang gültigen Strafbarkeit für den Besitz "nicht geringer Mengen" darstellt.
Zudem sollen nicht nur wie bislang die Hintermänner, sondern auch Kaderathleten unter Strafe gestellt werden, wenn sie gedopt haben oder nur in Besitz von Dopingmittel sind. Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auf Erwerb und Besitz sollen bis zu zwei Jahre Haft stehen.
Quelle: ntv.de, cwo/sid