Sport

Anti-Doping-Gesetz Experten uneins über Tauglichkeit

Die im Zuge der Doping-Bekämpfung beschlossene Verschärfung des Arzneimittel-Gesetzes hat kontroverse Diskussionen unter Rechtswissenschaftlern ausgelöst. Während der Bielefelder Rechtsprofessor Wolfgang Schild das so genannte Anti-Doping-Gesetz als "untauglich" bezeichnete, nannte der Kieler Staatsrechtler Martin Nolte das Gesetz einen "tragfähigen Kompromiss". Es flankiere "die Eigenverantwortung des Sports", sagte Nolte bei einer Podiumsdiskussion anlässlich der Eröffnung des Instituts für deutsches und internationales Sportrecht in Leipzig.

Harsche Kritik äußerte auch Sportwissenschaftler Arnd Krüger. "Ich halte das Gesetz für einen Witz. Das ist, als wenn man dem ADAC erlaubt festzulegen, was im Straßenverkehr passiert", sagte der Professor von der Universität Göttingen. Nach seiner Ansicht führe es nur zu einem Handel mit Rezepten wie in den USA.

Guter Wille, schlechtes Gesetz

"Es steckt ein guter Wille dahinter, aber es ist untauglich. Es wird nicht gesagt, was Sport ist, und es wird auch nicht gesagt, was Doping ist. Es ist ein symbolisches Gesetz, auf das man sich einigen konnte, weil es nichts bringt. Es ist lächerlich, dass Doping im Arzneimittel-Gesetz behandelt wird, denn der Handel mit Arzneimitteln ist ja auch so schon strafbar", sagte Schild. Er meldete verfassungsrechtliche Bedenken an, die der Kieler Nolte aber nicht teilte. "Ich bin der Meinung, dass das verfassungsrechtlich stabil ist", erklärte er.

Zugleich warnte Schild bei der Podiumsdiskussion davor, den Kampf gegen Doping ins Strafrecht aufzunehmen. "Das Strafrecht kennt den Sport nicht, sondern nur Tatbestände. Deswegen kennt es auch das Doping nicht. Wenn man einen Straftat-Bestand schafft, setzt man sich der Logik der Polizei aus und nicht mehr des Sports", sagte Schild.

Man würde dopenden Sportlern damit das Recht zur Verweigerung der Selbstbezichtigung einräumen. "Dann könnten sie Dopingkontrollen verweigern", sagte er. Auch halte er es für nicht vorstellbar, dass die Polizei einen ausländischen Sportler zum Beispiel wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft nimmt.

Geringe Mengen noch zu hoch

Der Bundesrat hatte am Freitag Rechtsverschärfungen im Arzneimittel-Gesetz beschlossen. Kernpunkt ist die Einführung einer so genannten "weichen" Variante der Besitzstrafbarkeit. Danach soll der Besitz größerer Mengen besonders gefährlicher Doping-Substanzen - etwa Testosteron, Anabolika, Peptidhormone und Antiestrogene - mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden können.

"Mir sind die nicht geringen Mengen noch zu hoch", monierte Klaus R. Müller, ehemaliger Leiter des Dopingkontrolllabors Kreischa und Vorstandes der Nationales Anti Doping Agentur (NADA). Das aktive Dopen durch Sportler selbst bleibt nach wie vor straffrei.

Quelle: ntv.de

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