Sport

NADA fordert "null Toleranz" Freispruch für TSG-Duo möglich

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) fordert harte Strafen, doch die Hoffenheimer Andreas Ibertsberger und Christoph Jancker könnten in der Affäre um ihre verspäteten Kontrollen theoretisch auch ohne Sperren davonkommen. Eine Neuregelung des Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) könnte für die Profis des Bundesliga-Herbstmeisters 1899 Hoffenheim in einem Präzendenzfall zum Rettungsanker werden.

Denn in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung des WADA-Codes kann die Sperre des Sportlers von normalerweise zwei Jahren sogar auf Null reduziert werden. In Artikel 10.5 wird nun unterschieden zwischen keinem Verschulden des Sportlers und keinem signifikanten Verschulden des Sportlers. Sollte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Sportgerichtsverfahren zu dem Urteil kommen, dass Ibertsberger und Janker kein eigenes Verschulden nachzuweisen ist, wäre ein Freispruch möglich.

"Das ist ein Dopingfall, ganz klar!"

Nach Angaben von NADA-Chef Armin Baumert gibt es für die beiden 1899-Profis allerdings keine Möglichkeit, straffrei davonzukommen. Der DFB habe sich dem Code der WADA und NADA unterworfen, "und da ist es egal, ob die Lücke eine oder zehn Minuten groß ist - das hier ist ein Dopingfall, ganz klar! Da kann es null Toleranz geben, das unangemessene Verhalten der Spieler ist zu sanktionieren, denn sie haben die Regeln gebrochen", sagte Baumert der "Süddeutschen Zeitung": "Auch Fußballprofis müssen lernen, dass sie wie Basketballspieler und alle anderen ganz klare Regeln einzuhalten haben."

Ob der DFB in seinem Sportgerichtsverfahren auf Freispruch für Ibertsberger und Janker plädiert, ist ohnehin fraglich. Denn eine solche Entscheidung hätte vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne wohl kaum Bestand. Zuletzt hatte der CAS die Italiener Daniele Mannini und Davide Possanzini für ein Jahr gesperrt, da diese mit über 30 Minuten Verspätung zur Dopingprobe angetreten waren. Allerdings lag der Fall noch vor der Modifizierung des WADA-Codes.

Juristen glauben nicht an Freispruch

"Sollten die Spieler beweisen können, dass sie nicht wussten, dass sie unmittelbar nach Spielschluss zur Dopingkontrolle müssen, könnte man zu dem theoretischen Ergebnis kommen, keine Strafe zu verhängen. Dass das in dem Fall so sein wird, bezweifele ich allerdings, da Doping-Sanktionen auch abschreckende Wirkung zukommen soll", sagte der Frankfurter Rechtsanwalt Nicolas Roessler.

Dirk-Reiner Martens, Richter am Internationalen Sportgerichtshof CAS, betonte noch einmal, die Mindeststrafe für das Vergehen der Spieler betrage ein Jahr. Gleichzeitig kritisierte er die Aussagen verschiedener Fußball-Funktionäre zum Fall Hoffenheim. Sie sollten sich besser informieren und das differenzierter sehen, sagte Martens. Das Prinzip der Dopingkontrollen als solches könne man nicht infrage stellen: "Das wäre ungeheuerlich."

Martens unterstrich jedoch, dass man den beiden Spielern keinesfalls unterstelle, gedopt zu haben: "Wer jedoch nicht pünktlich erscheint, begeht einen Dopingverstoß."

Danckert will Milde walten lassen

Der Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, Peter Danckert, sprach sich dennoch für eine milde Bestrafung der Spieler aus. "Ich will den Spielern nicht unterstellen, dass sie manipuliert haben. Deshalb würde eine Sperre von einem oder zwei Monaten ausreichen. Wichtig ist, dass allen Profis klargemacht wird, was ihnen in einem solchen Fall blüht", so der SPD-Politiker.

Danckert ließ für das zehnminütige Zuspätkommen zur Dopingkontrolle der Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Jancker nach dem Spiel gegen Mönchengladbach (1:1) am 7. Februar keine Entschuldigung gelten. "Es muss für den Fußball klargestellt werden, dass es sich eindeutig um einen Regelverstoß handelt. Da kommt es nicht darauf an, ob ein Spieler fünf Minuten, 50 Minuten oder fünf Stunden zu spät zur Doping-Kontrolle kommt."

Quelle: ntv.de

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