Der Fall Wildmoser jr. Haftstrafe bestätigt
09.08.2006, 13:01 UhrDie viereinhalbjährige Haftstrafe gegen Karl-Heinz Wildmoser junior ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Revision des Ex-Geschäftsführers des Fußball-Zweitligisten TSV 1860 München verworfen.
Das Landgericht München I hatte ihn im Mai 2005 wegen Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr verurteilt. Damit muss Wildmoser, der bis zu seiner vorläufigen Freilassung im vergangenen Jahr 14 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, erneut ins Gefängnis.
Dem Urteil zufolge hatte er bei der Auftragsvergabe für die Münchner Allianz Arena Insider-Informationen an die Baufirma Alpine weitergegeben und dafür 2,8 Millionen Euro Schmiergeld kassiert. Wildmoser war damals auch Mitgeschäftsführer der Stadiongesellschaft.
Die Karlsruher Richter bestätigten das Münchner Urteil, obwohl in der Verhandlung am Dienstag sogar die Bundesanwaltschaft die damalige Vorsitzende Richterin als befangen bezeichnet hatte, weil sie an einem tendenziösen Prozessbericht in der Münchner "Abendzeitung" mitgewirkt habe. Nach Erkenntnissen des BGH hat die Richterin zwar an einem Artikelentwurf zwei kleine Korrekturen vorgenommen. Der Text war als Wiedergutmachung gedacht, weil die "Abendzeitung" die Richterin in einer Schlagzeile als "Frau Gnadenlos" bezeichnet hatte. Allerdings enthalte der Artikel eine erkennbar journalistische Bewertung, befand der BGH. Die Richterin habe am Inhalt nicht mitgewirkt.
Quelle: ntv.de