Gericht weist Klage gegen IAAF ab Kein Schadenersatz für Breuer
06.04.2006, 10:01 UhrDas Stuttgarter Landgericht hat die 300.000-Euro-Klage der früheren Weltklasse-Sprinterin Grit Breuer gegen den Leichtathletik-Weltverband IAAF abgewiesen. Richter Gerhard Ruf von der 17. Zivilkammer erklärte das Landgericht für unzuständig, außerdem sei der Fall bereits nach drei Jahren verjährt gewesen. Grit Breuer, die die Kosten dieses Verfahren zu tragen habe, könne nun beim Oberlandesgericht Stuttgart Rechtsmittel einlegen oder die IAAF an deren Sitz in Monte Carlo verklagen.
Die 34-Jährige hatte die IAAF durch ihren Anwalt Peter-Michael Diestel, letzter Innenminister der DDR, auf 300.000 Euro Schadenersatz für entgangene Preis- und Sponsorengelder verklagt. Dies ist knapp die Hälfte dessen, was Katrin Krabbe zugesprochen worden war. An die frühere Spint-Weltmeisterin musste die IAAF vor vier Jahren nach einem außergerichtlichen Vergleich im Anschluss an ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom Juni 2001 umgerechnet rund 669.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Krabbe und Breuer waren 1992 ebenso wie die damals auch bei Springstein trainierende Manuela Derr vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) wegen Medikamentenmissbrauchs für rund ein Jahr gesperrt worden, die IAAF hatte den Bann im August 1993 um zwei weitere Jahre verlängert. Dies war vom Gericht als unrechtmäßig eingestuft worden.
Quelle: ntv.de