Sportgericht verkürzt Dopingsperre Sachenbacher-Stehle darf wieder starten
14.11.2014, 16:53 Uhr
Ob Sachenbacher-Stehle ihre Karriere beendet, wollte sie noch nicht verraten.
(Foto: imago/GEPA pictures)
Der Sportgerichtshof Cas verkürzt die Sperre von Evi Sachenbacher-Stehle auf ein halbes Jahr. Damit könnte die Biathletin in der beginnenden Saison wieder in die Loipe gehen. Die 33-Jährige hat aber noch nicht entschieden, ob sie ihre Karriere fortsetzt.
Die zweijährige Dopingsperre von Evi Sachenbacher-Stehle ist um eineinhalb Jahre verkürzt worden. Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) reduzierte die vom Biathlon-Weltverband (IBU) verhängte Höchststrafe drastisch. Damit könnte die 33-Jährige von sofort an wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Ob die zum Biathlon gewechselte Langlauf-Olympiasiegerin ihre Karriere fortsetzen wird, ist offen. Eine Begründung für die Entscheidung gab der Cas zunächst nicht, das komplette Urteil soll nachgereicht werden.
17. Februar: Im Massenstart bei den Olympischen Spielen in Sotschi belegt Evi Sachenbacher-Stehle Platz vier. Ihre nach dem Rennen abgegebene Dopingprobe ist positiv, es fanden sich Spuren von Methylhexanamin in A- und B-Probe.
20. Februar: Die Biathletin gibt vor der IOC-Disziplinarkommission an, die verbotene Substanz unbewusst über die Nahrung aufgenommen zu haben.
21. Februar: Sachenbacher-Stehle wird aus dem deutschen Olympia-Team ausgeschlossen. Das IOC erkennt ihr ihre Olympia-Platzierungen von Sotschi ab.
22. Februar: Die Staatsanwaltschaft München nimmt Ermittlungen gegen unbekannt auf.
16. Juli: Die internationale Biathlon-Union sperrt Sachenbacher-Stehle rückwirkend vom 17. Februar für zwei Jahre - sie legt Einspruch ein und gibt an, verunreinigtes Teepulver zu sich genommen zu haben.
14. November: Der internationale Sportgerichtshof verkürzt die Sperre auf sechs Monate. Die Biathletin darf wieder starten.
Bei den Winterspielen in Sotschi war bei Sachenbacher-Stehle nach Platz vier im Massenstart die nur im Wettkampf verbotene Stimulanz Methylhexanamin nachgewiesen worden. Die Bayerin war daraufhin aus dem Olympia-Team ausgeschlossen und später vom Biathlon-Weltverband mit der Höchststrafe von zwei Jahren belegt worden. Erst am 16. Juli fällte das mit unabhängigen Experten besetzte Internationale Hearing Panel der IBU das Urteil.
Tee soll schuld sein
Die lange Zeit bis zum Urteilsspruch hatte nicht nur bei Sachenbacher-Stehle Verwunderung ausgelöst. Gegen die Höchststrafe hatte die Sportlerin aus Reit im Winkl vor dem Cas geklagt. "Die IBU respektiert die Cas-Entscheidung", erklärte Nicole Resch, die Generalsekretärin des Biathlon-Weltverbandes. "Mit seinem Urteil teilt das Cas ganz offensichtlich die Einschätzung des Deutschen Skiverbandes, dass es sich im Fall von Evi Sachenbacher-Stehle nicht um eine bewusste Leistungsmanipulation gehandelt hat. Auch wenn zweifellos ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien vorliegt, gehen wir als DSV nach wie vor von einer Fahrlässigkeit der Athletin aus. Insofern begrüßen wir das Urteil, weil die nun reduzierte Sperre eine klare und gerechtere Differenzierung bei der Beantwortung der Schuldfrage erkennen lässt", sagte Stefan Schwarzbach, Sprecher des Deutschen Skiverbandes (DSV).
Sachenbacher-Stehle hatte den positiven Test mit der Einnahme eines verunreinigten Teepulvers erklärt. "Ich habe das unwissentlich genommen", hatte sie mehrfach betont. Nach dem Cas-Urteil hat die Sportlerin aus Reit im Winkl nun alle Optionen. Sie könnte ihre Karriere beenden oder versuchen, die Rückkehr ins Weltcup-Team zu schaffen. Eine Entscheidung darüber wird sie demnächst treffen. Als Doping-Sünderin will sie, das hat sie mehrfach betont, ihre Karriere nicht beenden. "Das soll nicht das letzte Bild von mir sein", sagte die Skijägerin vor geraumer Zeit. "Es wäre natürlich schön, wenn man noch einmal die Möglichkeit bekommt und die Chance, die sportliche Karriere fortzusetzen", stellte sie nun nach der Cas-Anhörung am Dienstag fest.
Ende der Sperre möglicherweise zu früh
"Die Entscheidung, ob Evi Sachenbacher-Stehle nach Ablauf der Sperre ihre sportliche Karriere fortsetzt, liegt allein bei der Athletin. Eine Wiederaufnahme in das Fördersystem des DSV ist aufgrund des derzeit stattfindenden Generationenwechsels im Biathlon-Team zwar eher unwahrscheinlich. Aber natürlich hätte Evi die Möglichkeit, sich über sportliche Leistungen wieder für internationale Einsätze zu qualifizieren", sagte DSV-Sprecher Schwarzbach.
Die neue Weltcup-Saison der Biathleten beginnt am 30. November im schwedischen Östersund mit der Mixed-Staffel. Vom 3. bis 7. Dezember stehen dann die ersten Einzelrennen auf dem Wettkampfkalender. Für Sachenbacher-Stehle, die während der Sperre nicht an offiziellen Plätzen trainieren durfte, kommen diese Wettkämpfe jedoch viel zu früh. Ein Einstieg im neuen Jahr wäre allerdings möglich.
Im DSV hatte der Fall zu Konsequenzen im Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln geführt. So werden seit dem Sommer noch mehr als zuvor spezielle Schulungen mit einer promovierten Ernährungsberaterin für Sportler, Trainer und Betreuer durchgeführt.
Quelle: ntv.de, Volker Gundrum und Sandra Degenhardt, dpa