Der Sport-Tag

Der Sport-Tag Ex-Schiedsrichter Merk verliert ewigen Steuerprozess

Wir halten fest: Markus Merk war als Schiedsrichter gewerbesteuerpflichtig.

Wir halten fest: Markus Merk war als Schiedsrichter gewerbesteuerpflichtig.

Über ein Jahrzehnt beschäftigte ein Steuerprozess von Ex-Schiedsrichter Markus Merk deutsche Gerichte. Nun ist er beendet - und Merk hat gegen das Finanzamt verloren. Der Bundesfinanzhof in München entschied endgültig, dass der 55-Jährige seine Einnahmen als Fifa- und Uefa-Schiedsrichter von 2001 bis 2003 als Gewerbeeinkünfte versteuern muss - was der heutige Fernsehexperte beim Fußballsender Sky nicht wollte. Demnach darf das Finanzamt von Fußballschiedsrichtern Gewerbesteuer auch für Einsätze im Ausland verlangen, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Dagegen hatte Merk schon im vergangenen Jahrzehnt Klage eingereicht und in der ersten Gerichtsverhandlung vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt auch gewonnen.

Doch das oberste deutsche Finanzgericht sieht das anders: Steuerrechtlich ist die Tätigkeit als Schiedsrichter für den Fußball-Weltverband Fifa und die Europäische Fußball-Union Uefa im Ausland demnach ein Gewerbebetrieb - weil Merk sich nach Meinung der Richter wirtschaftlich selbstständig betätigte und auch Gewinn erzielen wollte.

Ein Einsehen hat Merk nicht. Gegenüber der dpa nannte er das Urteil "vollkommen unrechtmäßig". Immerhin: Nachzahlen muss der Ex-Referee nichts. Vorsichtshalber hatte er die Gewerbesteuer bereits entrichtet - in der Hoffnung, sie zurückfordern zu können.

Quelle: ntv.de

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