Der Sport-Tag Jan Ullrich muss nicht ins Gefängnis
11.11.2016, 14:54 UhrDer frühere Radstar Jan Ullrich muss wegen eines in der Schweiz von ihm verursachten Verkehrsunfalls nicht ins Gefängnis. Der 42-Jährige wird zwar von der Staatsanwaltschaft Bischofszell erneut angeklagt, der Vorwurf lautet aber lediglich noch: "Vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie mehrfaches vorsätzliches Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand". Die Anklage wegen eines schwerwiegenden Raserdeliktes wurde fallengelassen. Ullrich hatte am 19. Mai 2014 im Schweizer Kanton Thurgau unter Alkoholeinfluss und mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden. Der Prozess soll 2017 vor dem Bezirksgericht Weinfelden stattfinden.
Quelle: ntv.de