Für Jonas Urbig war es das 14. Pflichtspiel für den FC Bayern.
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Unmittelbar nach dem Platzverweis für Borussia-Verteidiger Jens Castrop wird in Mönchengladbach auch über Rot für den FC Bayern diskutiert. Denn Torwart Jonas Urbig berührt den Ball außerhalb des Strafraums klar mit der Hand. Der DFB erklärt auf ntv.de-Anfrage, warum das nicht bestraft worden ist.
Mit 15 Minuten Verspätung hatte die Bundesliga-Partie zwischen Borussia Mönchengladbach und dem FC Bayern begonnen, weil die Münchner auf der Anreise in einen Stau geraten waren. Und nach 15 gespielten Minuten entschied sich Gladbachs Jens Castrop zu einer folgenschweren Grätsche, die Schiedsrichter Sascha Stegemann zwar erst nach Videobeweis, aber doch gänzlich richtig mit Rot bestrafte. Der deutsche U21-Nationalspieler schien diese Entscheidung bereits erwartet zu haben, beklagte sich nicht und verließ den Rasen.
Nur Sekunden später forderten dann seine Mannschaftskollegen ebenfalls eine Rote Karte, und zwar für Jonas Urbig. Der Torhüter des FC Bayern hatte einen Befreiungsschlag der Borussia-Abwehr weit außerhalb seines Strafraums annehmen wollen. Und den Ball dabei unzweifelhaft mit der Hand berührt. Die Frage, die daraufhin mindestens alle Gladbacher an Stegemann und sein Gespann stellten: Muss das nicht Freistoß und Rot für den Vertreter von Manuel Neuer zur Folge haben?
Die Unparteiischen auf dem Feld und an der Seitenlinie beschieden alle Nachfragen der Gastgeber dazu negativ - und auch der Deutsche Fußball-Bund erklärte auf Nachfrage von ntv.de, dass Urbig richtigerweise habe weiterspielen dürfen.
Alex Feuerherdt, Leiter Kommunikation und Medienarbeit der DFB Schiri GmbH, sagte dazu: "Urbig hat den Ball erst mit dem Oberschenkel angenommen, von dort ist er an den anderen Oberschenkel und teilweise an den normal und natürlich geführten Arm gesprungen. Deshalb wurde das Handspiel nicht als strafbar bewertet."
Der Schiedsrichtersprecher erklärte außerdem, dass selbst ein Handspiel des Torwarts außerhalb des Strafraums nicht zwingend einen Platzverweis zur Folge hätte haben müsse. "Selbst im Falle einer Bewertung als strafbar müsste noch beurteilt werden", so Feuerherdt, "ob dadurch eine offensichtliche Torchance vereitelt oder nur ein aussichtsreicher Angriff verhindert wurde." Da Urbig bei seiner unsauberen Ballannahme in der 20. Minute weitgehend unbedrängt war, ist das zumindest diskutabel. Aber an diesen Punkt kam die Debatte ja ohnehin gar nicht erst.
Quelle: ntv.de
