Fußball

Hall of Fame des Sports Hoeneß droht unrühmlicher Platzverweis

Als Uli Hoeneß 2009 in die Ruhmeshalle des deutschen Sports aufgenommen wird, gilt er als "Fußball-Manager mit sozialem Gewissen". Inzwischen ist Hoeneß ein verurteilter Steuerhinterzieher und deshalb als Mitglied kaum noch tragbar.

Uli Hoeneß im Jahr 2009 bei seiner Aufnahme in die Hall of Fame des deutschen Sports.

Uli Hoeneß im Jahr 2009 bei seiner Aufnahme in die Hall of Fame des deutschen Sports.

(Foto: dpa)

Unabhängig von einer möglichen Revision der Staatsanwaltschaft hat die Freiheitsstrafe wegen Steuerbetrugs in Millionenhöhe weitere Konsequenzen für Uli Hoeneß. Nach seiner Verurteilung als Steuerhinterzieher droht ihm der Ausschluss aus der Hall of Fame des deutschen Sports. Vorstand und Aufsichtsrat der Stiftung Deutsche Sporthilfe beschäftigen sich bereits mit dem Fall. Der zurückgetretene Präsident des FC Bayern München wäre damit der erste von bisher 70 herausragenden Athleten und Persönlichkeiten aus dem Sport, der seinen Platz in der von der Stiftung 2006 begründeten Ruhmeshalle räumen müsste.

Dort hatte ihn die Sporthilfe 2009 aufgenommen unter der Überschrift "Fußball-Manager mit sozialem Gewissen". Als Maßstab für einen möglichen Entzug gilt für die Sporthilfe der Paragraf §4 des staatlichen Gesetzes über "Titel, Orden, Ehrenzeichen".

Danach würde ein "unwürdiges Verhalten", insbesondere das Begehen einer entehrenden Straftat, zum Ausschluss führen, wenn ein Gericht auf eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr entscheidet. Hoeneß wurde zu dreieinhalb Jahren Haft wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung verurteilt.

Die Hall of Fame ist nach der Vorstellung der Sporthilfe ein "Forum der Erinnerung an Menschen, die durch ihren Erfolg im Wettkampf oder durch ihren Einsatz für Sport und Gesellschaft Geschichte geschrieben haben".

Quelle: ntv.de, cwo/dpa

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