Fußball

War die Preiserhöhung rechtens? DAZN-Kunden können sich ab sofort Klage anschließen

Die Klausel zu Preiserhöhungen ist laut Klagenden intransparent und deshalb unwirksam.

Die Klausel zu Preiserhöhungen ist laut Klagenden intransparent und deshalb unwirksam.

(Foto: IMAGO/Insidefoto)

Mit zehn Euro pro Monat war DAZN einst angetreten, inzwischen haben sich die Preise des Streamingdienstes vervielfacht. Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass die Erhöhungen teilweise rechtswidrig waren. Der entsprechenden Klage können sich ab sofort Kunden anschließen.

Im Fall der Sammelklage von Verbraucherschützern gegen den Sport-Streamingdienst DAZN wegen angeblich rechtswidriger Preiserhöhungen können jetzt Ansprüche angemeldet werden. Dies teilte das Bundesamt für Justiz in Bonn mit. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen könnten ihre Ansprüche zur Eintragung in das sogenannte Verbandsklageregister anmelden, hieß es.

Der Sport-Streamingdienst bietet unter anderem Spiele der Fußball-Bundesliga und Champions League an. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erhöhte DAZN seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Unter anderem sei im Sommer 2022 der monatliche Preis für Bestandskunden von 14,99 auf 29,99 Euro erhöht worden. Inzwischen kostet das entsprechende Paket bei monatlicher Buchung 44,99 Euro. Eingestiegen war DAZN einst mit zehn Euro pro Monat. Im Verfahren geht es indes allein um Preiserhöhungen in laufenden Verträgen in den Jahren 2012 oder 2022.

Die Verbraucherschützer beklagen die Preiserhöhungsklausel in den Verträgen als intransparent und damit unwirksam. Der VZBV hatte daraufhin im vergangenen Jahr eine Verbandsklage gegen das Londoner Unternehmen DAZN Limited beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht (Az.: 12 VKl 1/24).

Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich, so das Bundesamt. In einer Übersicht der Behörde über den Verfahrensstand wurde bislang kein Termin für eine mündliche Verhandlung veröffentlicht.

Der Eingang der Sammelklage gegen den Internet-Sportsender bei Gericht war Anfang Juli 2024 bekannt geworden. "Die Klageschrift wird vom Gericht übersetzt und anschließend dem beklagten Unternehmen (...) zugestellt", hatte Sebastian Reiling von der Verbraucherzentrale damals gesagt. Die Klage angekündigt hatte der Bundesverband bereits Anfang 2023.

Quelle: ntv.de, tsi/dpa

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